Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 97 BbgKVerf i. V. m. § 15 GKG (Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg) und gemäß § 5 der Verbandssatzung des WAL nachstehend aufgeführte Vertreter der Stadt Lauchhammer und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des WAL für die Dauer der laufenden Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung zu bestellen:
Vertreter Stellvertreter Herr Roland Pohlenz (Bürgermeister) Herr Jörg Rother (stellv. Bürgermeiseter) ……………………… (Mitglied der SVV) ………………….. (Mitglied der SVV) ……………………… (Mitglied der SVV) ………………….. (Mitglied der SVV) ……………………… (Mitglied der SVV) ………………….. (Mitglied der SVV)
Sachverhalt
Die Anzahl der Vertreter in der Verbandsversammlung je Mitgliedskommune einschlielich der Vertreter kraft Amtes wird nach der Einwohnerzahl der Kommune ermittelt. Unter Berücksichtigung der Regelung der Verbandssatzung des WAL, § 5 Abs. 3, ergibt sich für die Stadt Lauchhammer die Vertreteranzahl von vier Personen.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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