Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/004/VII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde vom 26.05.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.06.2019 
Konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (VII. Legislaturperiode) ungeändert beschlossen  (19/05/21)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Grünewalde vom 26.05.2019 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung. Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, trifft die Vertretung folgende Entscheidung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG:

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Nach § 84 Abs. 1 BbgKWahlG findet diese Vorschrit auch für die unmittelbare Wahl der Ortsbeiräte Anwendung.

 

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Finanzielle Auswirkungen  keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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