Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/007/VI  

 
 
Betreff: Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages mit der envia Mitteldeutsche Energie AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
30.04.2019 
20. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
08.05.2019 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2019 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/05/13)
Anlagen:
Anlage zur BV 2019/007/VI
Anlage zur BV 2019/007/VI (Plan)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages mit der envia Mitteldeutsche Energie AG gemäß Anlage. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Strom-Konzessionsvertrag zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Lauchhammer führte ein Interessensbekundungsverfahren nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom durch. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch die Stadt Lauchhammer am 09. Juli 2018 im Bundesanzeiger für einen Zeitraum von drei Monaten.

 

Nach dem Ablauf der Interessenbekundungsfrist gab es neben dem bisherigen Konzessionsnehmer envia Mitteldeutsche Energie AG keinen weiteren Interessenten.

 

Somit liegt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer nunmehr das

Angebot der envia Mitteldeutsche Energie AG gemäß Anlage zur Beschlussfassung

vor.

 

Der dem vorliegenden Strom-Konzessionsvertrag zugrunde liegende

Musterkonzessionsvertrag wurde zwischen dem Sächsischen Städte- und

Gemeindetag und der envia Mitteldeutsche Energie AG unter Einbeziehung des

Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Städte- und Gemeindebundes

Sachsen-Anhalt und des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen verhandelt.

Der Städte-und Gemeindebund Brandenburg empfiehlt allen Städten und Gemeinden

des Landes Brandenburg die Verwendung dieses Mustervertrages.

 

Der Musterkonzessionsvertrag berücksichtigt die Änderungen, die sich aus dem

„Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur

leitungsgebundenen Energieversorgung“ Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2017,

BGBl. I. S. 130, ergeben.

 

Die der Stadt Lauchhammer im Rahmen des Vertragsangebotes übergebenen

Gutachten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft  bestätigen, dass mit dem Abschluss

dieses Vertrages die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Stadt Lauchhammer

und ihrer Einwohner gewahrt sind.

 

 

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Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

Konzessionsabgabe

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

531.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

011066

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

541100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand

            330.000,00

 

    

 



 



 

          330.000,00

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

Strom-Konzessionsvertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2019/007/VI (5802 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur BV 2019/007/VI (Plan) (823 KB)