Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) vom 08.12.2016 (siehe Anlage).
Sachverhalt
Ab dem Jahr 2021 treten Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für die Stadt Lauchhammer in Kraft (Steueränderungsgesetz 2015, Artikel 12, Nr. 1; § 2b Umsatzsteuergesetz).
In diesem Zusammenhang werden nach und nach insbesondere Verträge und Satzungen überprüft und an die neue Rechtslage angepasst.
Lt. BMF Schreiben vom 15.01.2019, IV B 9 – S 7168/08/10001 ist bei Wochenmärkten ab 2009 von einer einheitlichen steuerfreien Vermietungsleistung auszugehen. Dies wird seit 2009 im zuständigen Fachbereich bereits berücksichtigt.
Die ursprünglich im § 4 der Marktgebührensatzung enthaltene Formulierung hinsichtlich der Umsatzsteuer entspricht nicht der tatsächlichen Handhabung im Betrieb gewerblicher Art „Marktstandsgelder“, so dass diese aus v. g. Gründen ersatzlos aus dem Satzungstext gestrichen worden ist.
Synopse
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) vom 08.12.2016
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