Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/034/VI 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2019 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/02/02)
Anlagen:
01.02.2019 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen...

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) vom 08.12.2016 (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Ab dem Jahr 2021 treten Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für die Stadt Lauchhammer in Kraft (Steueränderungsgesetz 2015, Artikel 12, Nr. 1; § 2b Umsatzsteuergesetz).

 

In diesem Zusammenhang werden nach und nach insbesondere Verträge und Satzungen überprüft und an die neue Rechtslage angepasst.

 

Lt. BMF Schreiben vom 15.01.2019, IV B 9 – S 7168/08/10001 ist bei Wochenmärkten ab 2009 von einer einheitlichen steuerfreien Vermietungsleistung auszugehen. Dies wird seit 2009 im zuständigen Fachbereich bereits berücksichtigt.

 

Die ursprünglich im § 4 der Marktgebührensatzung enthaltene Formulierung hinsichtlich der Umsatzsteuer entspricht nicht der tatsächlichen Handhabung im Betrieb gewerblicher Art „Marktstandsgelder“, so dass diese aus v. g. Gründen ersatzlos aus dem Satzungstext gestrichen worden ist.

 

 

Synopse

 

Marktgebührensatzung

vom 08.12.2016

1. Änderungssatzung zur Marktgebührensatzung


§ 4

Gebührentatbestand, Gebührenmaßstab, Gebührensatz

 

(1) Die Gebühren sind Brutto-Entgelte im

     Sinne des Umsatzsteuergesetzes, in

     denen die Umsatzsteuer auf den steuer-

     pflichtigen Teil enthalten ist.

 

(2) Die Gebühren für die Benutzung der

     Standplätze für Marktstände auf dem
     Marktplatz Lauchhammer-Mitte, Stadt-

     zentrum, betragen je lfd. Frontmeter
     3,50 Euro.  

 

§ 4

Gebührenmaßstab, Gebührensatz

 

 

(1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist

     der laufende Frontmeter des Stand-

     platzes auf dem Marktplatz Lauch-

     hammer-Mitte, Stadtzentrum.

 

(2) Der Gebührensatz beträgt 3,50 Euro pro

     laufenden Frontmeter des Standplatzes.

 

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Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlage

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen und die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen auf dem Wochenmarkt der Stadt Lauchhammer (Marktgebührensatzung) vom 08.12.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01.02.2019 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Überlassung von Standplätzen... (70 KB)