Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/005/VI  

 
 
Betreff: Verpflichtungserklärung der Stadt Lauchhammer zu einer möglichen Übernahme und Widmung der LMBV-Straße von Lauchhammer, OT Kleinleipisch in Richtung Landesstraße L60
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
14.02.2019 
20. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2019 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/02/10)
Anlagen:
Anlage 1: Verpflichtungserklärung über die Lichterfelder Straße
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Protokoll der Beratung vom 08.08.2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Stadt Lauchhammer verpflichtet sich gemeinsam mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gegenüber der LMBV, die derzeitig  vorhandene Betriebsstraße von Lauchhammer, OT Kleinleipisch bis zur Kreisgrenze in Richtung Landesstraße L60 nach ihrem Ausbau als kommunale Straße zu übernehmen und für den öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe Anlage 1).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen zum einen mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz über die Abstufung der zwischen dem OT Kleinleipisch und dem OT Grünewalde verlaufenden K 6609 und zum anderen mit der LMBV in Bezug auf die notwendigen Baumaßnahmen bezüglich der Betriebsstraße der LMBV vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Verbindungsstraße vom Ortsteil Kleinleipisch zur Landesstraße L60 (siehe Anlage 2) ist als Betriebsstraße gebaut worden und wird gegenwärtig als öffentliche Straße genutzt.

 

Seitens der Stadt Lauchhammer wird weiterhin die Auffassung vertreten, dass es sich aufgrund dessen, dass die Stadt gemäß dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG)  bis zum heutigen Zeitpunkt weder eine Entscheidung hinsichtlich einer Einteilung als Gemeindestraße, einer Einteilung als sonstige öffentliche Straße oder einer Einziehung getroffen hat, bei dieser Straße um eine betrieblich-öffentliche Straße handelt. Gleichwohl ist bisher im Einvernehmen mit der Stadt Lauchhammer keine Einstufung als Kreis- oder Landesstraße verfügt worden.

 

Im Hinblick darauf, dass eine Bekanntmachung zur Widmung dieser betrieblich-öffentlichen Straße als Kreisstraße bzw. eine Entscheidung der Stadt Lauchhammer bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin (gemäß § 48 Abs. 4a BbgStrG: 31.12.2000) nicht erfolgte, wurde die Straße ab dem 01.01.2001 eine Privatstraße, über die die LMBV das ausschließliche Verfügungsrecht hat.

 

Der Kreisausschuss des Kreistages des LK OSL hat sich mit dem Beschluss Nr. 12/01/00 vom 13.04.2000 zur Übernahme dieses Straßenabschnitts in das Kreisstraßennetz bekannt und diese Übernahme an Bedingungen geknüpft. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Straße nach der Widmung hinsichtlich Bedeutung und Lage im Straßennetz den Tatbestand des § 3, Einteilung der öffentlichen Straßen, Absatz 3, Kreisstraßen, BbgStrG entspricht. Die Abschnitte schließen in sinnvoller Weise an vorhandene Kreisstraßen an bzw. stellen direkte erforderliche Verbindungen zwischen überörtlichen Straßen dar.

 

Diese Bedingungen bestanden darin, dass eine Übernahme und Widmung nur dann erfolgen kann, wenn die Straße in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Zustand ausgebaut und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Der Ausbau ist dringend erforderlich, da sich die Straße auf gekippten Boden befindet. Nach § 6 Absatz 3 BbgStrG ist eine Voraussetzung für die Widmung, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstücks ist. Die LMBV mbH als Eigentümerin der Grundstücke sollte i. S. d. § 11 Absatz 4 Satz 1 BbgStrG auf eigene Rechnung die notwendigen Vermessungen durchführen und das Grundstück entschädigungslos an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz übertragen. Zur Gewährleistung des Anschlusses der zu widmenden Straße an das übergeordnete Straßennetz, an die L60, ist durch den Landkreis Elbe-Elster zu erklären, dass der Straßenabschnitt im Nachbarkreis ebenfalls mit der Einstufung als Kreisstraße gewidmet wird. Die Bedingungen sind bis zum heutigen Tag durch die LMBV nicht erfüllt worden.

 

Im Zusammenhang mit der 4. Fortschreibung des Kreisstraßeninstandsetzungskonzeptes hatte der Landkreis herausgearbeitet, den Straßenabschnitt nur dann zur Kreisstraße zu widmen, wenn (sozusagen im Gegenzug) die Stadt Lauchhammer einer Abstufung der Kreisstraße K 6609 von Lauchhammer nach Grünewalde zustimmt (vgl. Vierte Fortschreibung KIK und Anlage). Die K 6609 würde ihre überörtliche Verkehrsbedeutung verlieren. Im Verfahren zur 28. Ergänzung zum Sonderbetriebsplan Tagebaufelder Lauchhammer I, 2000 bis Wiedernutzbarmachungsende vom 11.10.2000, Stand 20.06.2011, wurde der Sachverhalt durch die LMBV nochmals thematisiert, es gab aber in der Folge keine weiteren Aktivitäten.

Laut Aussage des Landkreises hat die LMBV mit Schreiben vom 28.11.2017 diesem mitgeteilt, dass aufgetretene Straßenschäden jetzt dazu führen können, dass an der Verbindungsstraße wegen des ungenügenden Untergrundes Baumaßnahmen erforderlich werden, ggf. muss die Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Der Landkreis wurde um eine rechtliche Bewertung zur Thematik der Baulastträgerschaft gebeten. Nach Abstimmung mit dem Rechtsamt hat das Amt 65 der LMBV mit Schreiben vom 19.12.2017 die Auskunft erteilt, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen gegenwärtig von einer Privatstraße der LMBV auszugehen ist.

 

Ein grundlegender Ausbau der Straße bzw. größere Bauerhaltungsmaßnahmen mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Abkommen der Bergbausanierung dürfen lt. Erklärung der LMBV vom 08. August 2018 (siehe Anlage 3, Protokoll) nur durchgeführt werden, wenn sich öffentliche Träger verbindlich zu einer Übernahme der Straße nach Abschluss der Baumaßnahmen bekennen. (Anderenfalls müsste die Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden.) Im Zusammenhang mit einer solchen Erklärung wäre es der LMBV auch möglich, für Planungsleistungen zur Sicherung und zum grundhaften Ausbau der Straße Mittel zu beantragen. Des Weiteren wurde zu diesem Zeitpunkt thematisiert, dass der Landkreis derzeit die Ortsdurchfahrt Grünewalde im Zuge der K 6609 grundhaft ausbaut. Die LMBV muss in den nächsten Jahren auf dem Abschnitt zwischen Grünewalde und Kleinleipisch noch eine ehemalige Bahnbrücke abreißen und Teile der Straße wegen Standsicherheitsproblemen und Beschädigungen sanieren.

 

Die Stadt und der Landkreis stimmen darin überein, dass aufgrund der Lage und der Verkehrsbedeutung der Straße keinesfalls deren Rückbau erfolgen sollte und die zwingende Notwendigkeit besteht, diese Straße als kommunale Straße zu widmen.

 

Der Landkreis geht davon aus, dass für diese neu zu widmende Straße die gesetzliche Funktion einer Kreisstraße erfüllt ist, damit aber die jetzige K 6609 ihren überörtlichen Charakter verliert und abzustufen ist. Voraussetzung für eine Widmung ist aber noch, dass der Landkreis Elbe-Elster sein Teilstück übernimmt.

Eine Abstufung der K 6609 kommt für die Stadt jedoch solange nicht in Frage, wie die bereits ausgeführten Baumaßnahmen der LMBV auf dieser Kreisstraße nicht abgeschlossen sind.

 

Aus v. g. Gründen wird die Unterzeichnung der als Anlage 1 beigefügten gesamtschuldnerischen Verpflichtungserklärung durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Stadt Lauchhammer empfohlen.

 

(Nach Vorlage der Vorplanungsergebnisse, der konkreten Mittelzusagen und Zeitpläne für die Realisierung der Baumaßnahme bei der LMBV ist eine Realisierungs- und Übernahmevereinbarung zu verhandeln und abzuschließen, mit welcher auch ein möglicher Eigenanteil sowie der Grunderwerb zu regeln sind. Parallel dazu wäre bezüglich der Umstufung der K 6609 zwischen dem Landkreis und der Stadt Lauchhammer zu verhandeln.)

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Finanzielle Auswirkungen:nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Anlage 1: Verpflichtungserklärung über die Lichterfelder Straße

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Protokoll der Beratung – Lichterfelder Straße in 01979 Lauchhammer,

    Straßenabschnitt von Lauchhammer, OT Kleinleipisch bis zur L60, Termin:

      08.08.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Verpflichtungserklärung über die Lichterfelder Straße (600 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Lageplan (1037 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Protokoll der Beratung vom 08.08.2018 (1622 KB)