Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/003/VI  

 
 
Betreff: Einlage der Beteiligung an der KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia in den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Schwimmbäder“ der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
14.02.2019 
20. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2019 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/02/09)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer  beschließt, den Geschäftsanteil Nr. 526  in Höhe von 465.239 € an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia (KBE)  mit Wirkung vom 01.01.2019 in den BgA „Schwimmbäder“ (Betrieb gewerblicher Art) einzulegen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Calau und der KBE eine Erklärung zur Einlage der Geschäftsanteile Nr.  526 in den BgA „Schwimmbäder“  der Stadt Lauchhammer abzugeben.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Lauchhammer als Körperschaft öffentlichen Rechts ist mit dem Geschäftsanteil Nr. 526 an der KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH mit EUR 465.239,00, ent-sprechend mit 0,874 v.H., beteiligt. Aus dieser Beteiligung erhält die Stadt Lauchhammer jährlich eine ihr anteilig zurechenbare Gewinnausschüttung. Daraus fließen der Stadt Lauchhammer entsprechend jährlich im Durchschnitt Bruttodividenden in Höhe von rd. 320.000,00 EUR abzüglich der davon von KBE einzubehaltenden und an das zuständige Finanzamt abzuführenden Kapitalertragssteuer in Höhe von 15 % sowie 5,5 % Solidaritäts-zuschlag, entsprechend netto rd. 269.000 EUR, zu. Die Nettodividende steht dem Haushalt zur jährlichen Erfüllung städtischer Aufgaben zur Erfüllung. Ferner unterhält die Stadt Lauchhammer als Körperschaft öffentlichen Rechts im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes den Betrieb gewerblicher Art (kurz: BgA) "Schwimmbäder". Der BgA "Schwimmbäder" ist körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Aus der Geschäftstätigkeit des BgA "Schwimmbäder" können jährlich nur Verluste erzielt werden, die jeweils in entsprechender Höhe aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden müssen. Aufgrund der regelmäßigen Verluste fallen keine Ertragssteuern für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Schwimmbäder" an.

 

Ziel der Stadt Lauchhammer ist es, die eigene wirtschaftliche Ertragskraft des BgA "Schwimmbäder" zu stärken und die Verlustausgleiche durch die Stadt zu mindern. Zum Erreichen dieses Zieles soll die Beteiligung an der KBE, ausgewiesen mit EUR 465.239,00, als gewillkürtes Betriebsvermögen in den BgA "Schwimmbäder" eingebracht werden. Auf-grund dieser Einbringung gehören dann künftig die jährlich weiter zu erwartenden Gewinn-ausschüttungen der KBE an die Stadt Lauchhammer nicht mehr zu den Einnahmen des städtischen Haushaltes, sondern zu den Einnahmen des BgA "Schwimmbäder". 

 

Aufgrund der vorhandenen Verlustvorträge und der weiterhin zu erwartenden steuerlichen Verluste für den BgA können die von der KBE einbehaltenen und an das Finanzamt abge-führten Kapitalertragssteuerbeträge (einschl. Soli) mit der jährlich vom BgA "Schwimmbäder" einzureichenden Körperschaftsteuererklärung von dem zuständigen Finanzamt zurückge-fordert werden. Mit der Einbringung der Beteiligung in den BgA "Schwimmbäder" hat die Stadt Lauchhammer die Möglichkeit, die wirtschaftliche Lage des BgA "Schwimmbäder" jährlich in Höhe der ausgeschütteten Bruttodividende zu verbessern und gleichzeitig die Zahlungsausgleiche der Stadt Lauchhammer an den BgA "Schwimmbäder" in Höhe der dadurch verminderten Verluste zu kürzen. Aus der Einbringung der Beteiligung in den BgA "Schwimmbäder" wird einerseits die wirtschaftliche Ertragskraft des BgA selbst gestärkt und gleichzeitig aufgrund der damit verbundenen Anrechenbarkeit einbehaltener Kapitalsteuer-beträge auf Dividenden die Liquidität um die zusätzlich anrechenbaren Kapitalertragssteuer-beträge (einschl. Soli) erhöht.

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Finanzielle Auswirkungen  ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Produkt:

424.2.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

424.2.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

363115

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

465100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


            51.000,00
 


            51.000,00
 


            51.000,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 


            51.000,00
 


            51.000,00
 


            51.000,00
 

 

Alle Beträge in EUR.

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