Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/001/VI  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster - Pulsnitz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2019 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/02/01)
Anlagen:
Anlage 1: Satzung
Anlage 2: Kalkulation
Anlage 3: Synopse

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „KIeine Elster – Pulsnitz“ gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

Das Gebiet der Stadt Lauchhammer liegt im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“, dessen Mitglied die Stadt Lauchhammer ist. Die Unterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung obliegt gemäß § 79 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) dem Gewässerverband „Kleine Elster – Pulsnitz“.

 

Die Verbandsmitglieder haben an den Gewässerverband Beiträge, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind, in Geld zu leisten.

 

Mit der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“ vom 09.12.2011 wurde seit dem 01.01.2012 flächendeckend für alle Grundstücke im Gemarkungsbereich der Stadt Lauchhammer eine Umlage von 8,38 €/ha und Jahr erhoben.

 

In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“ am 12.12.2018 ist mit Wirkung vom 01.01.2019 eine Erhöhung des Verbandsbeitrages um

2,00 €/ha/Jahr beschlossen worden. Infolge dessen ist die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“ im Wesentlichen hinsichtlich der nunmehr neu kalkulierten Höhe der Umlage zu ändern.

 

In diesem Zusammenhang ist die bestehende Satzung überarbeitet und eine Neufassung vorgenommen worden.

 

Im Satzungstext (Neufassung)

 

  • § 1 Abs.1  ist die Stadt Lauchhammer als gesetzliches Pflichtmitglied (gemäß § 2 des
    Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden) bezeichnet
      worden,
     
  • § 1 Abs. 2 sind die Wörter „und Umlagen“ (gemäß § 31 der Neufassung der Satzung
    Gewässerverband Kleine Elster – Pulsnitz) gestrichen worden,
     
  • § 2 Abs. 3 ist festgeschrieben, dass die Umlage auch mit „anderen Grundbesitzabgaben“
    erhoben werden kann,
     
  • § 3 Abs. 4ist ein Wechsel in der Person des Umlageschuldners geregelt,
     
  • § 3 Abs. 5sind Auskunfts- und Deckungspflichten der Umlageschuldner aufgenommen
    worden,
     
  • § 4ist der Umlagemaßstab definiert und
     
  • § 5wurde der neu kalkulierte Umlagesatz in Höhe von 10,27 €/ha/Jahr festge-
    schrieben.

 

Aus dem ursprünglichen Satzungstext, § 4, wurden die Absätze 2 und 3 aufgrund deren Entbehrlichkeit gestrichen.

 

Das rückwirkende Inkrafttreten der Neufassung ist unter Bezugnahme auf die kürzlich bekannt gewordene Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, 12. Senat, Urteil vom 27.02.2018, Aktenzeichen: OVG 12 N 25.18 möglich. Die Umlage kann ungeachtet ihrer Entstehung zum Beginn eines jeden Kalenderjahres nach dem Willen des Gesetzgebers erst erhoben (festgesetzt) werden, „wenn der Beitragsbescheid des Gewässerunterhaltungsverbandes der Gemeinde bekannt gegeben wurde und damit die Höhe des umzulegenden Verbandsbeitrages verbindlich geregelt ist“. Beim Betroffenen „kann kein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen, dass es bei einem zu Jahresbeginn geltenden Umlagesatz, der die Beitragslast der Gemeinde im laufenden Jahr nicht vollständig abbildet, bleiben wird“. „Der rechtsstaatliche Vertrauensschutz steht einer  …rückwirkenden Festlegung eines für das Beitragsjahr auskömmlichen Umlagesatzes in der Umlagesatzung auf den Beginn des Kalenderjahres nicht entgegen“ (siehe v.g. Urteil).

 

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Finanzielle Auswirkungenja
ab 2019 Beitragserhöhung durch Gewässerverband,   
                                                          die umgelegt wird
 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

552.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

552.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

423103 529100

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 


           66.700,00

           71.400,00
 

 

           67.700,00

           71.400,00

 

 

    differenzierte
    Umlage  
    seitens des

    GV geplant

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Anlage 1Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des
Gewässerverbandes „Kleine Elster – Pulsnitz“

Anlage 2Kalkulation

Anlage 3Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1: Satzung (127 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2: Kalkulation (889 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 3: Synopse (365 KB)