Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/002/VI/HA  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Antrag des TSV Grünewalde e.V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
29.11.2017 
15. Sitzung des Hauptausschusses   (17/12/02/HA)  
Anlagen:
Antrag des TSV Grünewalde e. V. auf Zuwendung zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des TSV Grünewalde e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 stattzugeben und die Betriebskosten in Anlehnung an den § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer mit einer Zuwendung in Höhe von 1.352,87 € zu fördern.

 


 

Sachverhalt

 

Mit der 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer (VFR) vom 27.09.2017 wurde u. a. der § 3 Absatz 2 dahingehend geändert, dass nunmehr alle Vereine, die dem Grunde nach gemäß  der VFR förderfähig sind, auf Antrag Zuschüsse zu den Betriebskosten für Strom, Wasser und Wärme erhalten können.

 

Voraussetzung ist, dass die Anträge, die in Zusammenhang mit der v. g. Änderung der VFR stehen, gemäß § 4 Absatz 3 der VFR bis zum 31.10.2017 formgerecht eingereicht wurden.

 

Der Änderung der VFR folgend, legte der TSV Grünewalde e. V. einen Antrag auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 für die Nutzung der durch den Verein genutzten Sportanlage in Grünewalde vom 05.11.2017 vor. Dieser ist mit dem Posteingang am 07.11.2017 vermerkt.

 

Grundsätzlich ist nach Prüfung der Unterlagen festzustellen, dass der TSV Grünewalde e. V.

für die Förderung alle Voraussetzungen der VFR mit Ausnahme der nach § 4 Absätze 1 und 3 o.g. VFR

erfüllt.

 

Die Antragsstellung nach § 4 Absätze 1 und 3 o. g. VFR erfolgte nicht form- und fristgerecht. Es wurde ein nicht mehr gültiges Antragsformular genutzt, welches jedoch die für die Prüfung der Fördervoraussetzung notwendigen Angaben erkennen lässt.

 

Wesentlicher ist die Nichteinhaltung der Antragsfrist. Der Posteingang wurde am 07.11.2017 verzeichnet.

 

Daher wäre der Antrag auf Förderung nach der VFR abzulehnen.

 

Die Kürze der Antragsfrist nach Bestandskraft der 1. Änderung der VFR am 21.10.2017, welche für die Fördervoraussetzung des Vereins maßgeblich ist, veranlasst den Bürgermeister, die Vorlage mit der Empfehlung, den Antrag des TSV Grünewalde e. V. in Anlehnung an die VFR zu bewilligen, einzubringen.

 

Laut Betriebskostenabrechnung für das genutzte Vereinsobjekt in Grünewalde entstanden lt. Abrechnung des Jahres 2016 Betriebskosten in Höhe von 3.382,17 €, die der Antragstellung für das Jahr 2017 als Grundlage dient.

 

In Anlehnung an den Fördersatz gemäß § 3 Absatz 2 der VFR in Höhe von 40 % würde sich eine Zuwendung zu den Betriebskosten in Höhe von 1.352,87 € ergeben.

Die Finanzierung erfolgt aus geplanten, jedoch auf Grund der fehlenden Antragstellung von Vereinen, bisher nicht verwendeten Zuwendungen.

 

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

Zu Sport

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

424.1.05.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

362350

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531820

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

1352,87
 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Antrag des TSV Grünewalde e. V. auf Zuwendung zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des TSV Grünewalde e. V. auf Zuwendung zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 (1617 KB)