Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des TSV Grünewalde e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 stattzugeben und die Betriebskosten in Anlehnung an den § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer mit einer Zuwendung in Höhe von 1.352,87 € zu fördern.
Sachverhalt
Mit der 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer (VFR) vom 27.09.2017 wurde u. a. der § 3 Absatz 2 dahingehend geändert, dass nunmehr alle Vereine, die dem Grunde nach gemäß der VFR förderfähig sind, auf Antrag Zuschüsse zu den Betriebskosten für Strom, Wasser und Wärme erhalten können.
Voraussetzung ist, dass die Anträge, die in Zusammenhang mit der v. g. Änderung der VFR stehen, gemäß § 4 Absatz 3 der VFR bis zum 31.10.2017 formgerecht eingereicht wurden.
Der Änderung der VFR folgend, legte der TSV Grünewalde e. V. einen Antrag auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 für die Nutzung der durch den Verein genutzten Sportanlage in Grünewalde vom 05.11.2017 vor. Dieser ist mit dem Posteingang am 07.11.2017 vermerkt.
Grundsätzlich ist nach Prüfung der Unterlagen festzustellen, dass der TSV Grünewalde e. V. für die Förderung alle Voraussetzungen der VFR mit Ausnahme der nach § 4 Absätze 1 und 3 o.g. VFR erfüllt.
Die Antragsstellung nach § 4 Absätze 1 und 3 o. g. VFR erfolgte nicht form- und fristgerecht. Es wurde ein nicht mehr gültiges Antragsformular genutzt, welches jedoch die für die Prüfung der Fördervoraussetzung notwendigen Angaben erkennen lässt.
Wesentlicher ist die Nichteinhaltung der Antragsfrist. Der Posteingang wurde am 07.11.2017 verzeichnet.
Daher wäre der Antrag auf Förderung nach der VFR abzulehnen.
Die Kürze der Antragsfrist nach Bestandskraft der 1. Änderung der VFR am 21.10.2017, welche für die Fördervoraussetzung des Vereins maßgeblich ist, veranlasst den Bürgermeister, die Vorlage mit der Empfehlung, den Antrag des TSV Grünewalde e. V. in Anlehnung an die VFR zu bewilligen, einzubringen.
Laut Betriebskostenabrechnung für das genutzte Vereinsobjekt in Grünewalde entstanden lt. Abrechnung des Jahres 2016 Betriebskosten in Höhe von 3.382,17 €, die der Antragstellung für das Jahr 2017 als Grundlage dient.
In Anlehnung an den Fördersatz gemäß § 3 Absatz 2 der VFR in Höhe von 40 % würde sich eine Zuwendung zu den Betriebskosten in Höhe von 1.352,87 € ergeben. Die Finanzierung erfolgt aus geplanten, jedoch auf Grund der fehlenden Antragstellung von Vereinen, bisher nicht verwendeten Zuwendungen.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Antrag des TSV Grünewalde e. V. auf Zuwendung zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017
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