Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fabrikantenvilla Millygrube“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Herr Michael Oeser, als Grundstückseigentümer, beabsichtigt das Grundstück Bockwitzer Straße 89, Gemarkung Lauchhammer, Flur 13, Flurstück 127 wieder einer Wohnnutzung zu zuführen.
Auf Grund des langen Gebäudeleerstandes und der Lage des Grundstücks im Altindustriegebiet kann unter den gegebenen Umständen keine Genehmigung im Sinne der Brandenburgischen Bauordnung erreicht werden.
Das Gebäude ist einschließlich des umgebenden Gartengeländes als Baudenkmal in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen.
Zur Umsetzung des Planungsziels ist die Aufstellung eines Bauleitplanes in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Die Größe des Plangebietes beträgt 1.946 m² und umfasst folgendes Grundstück:
Gemarkung:Lauchhammer Flur: 13 Flurstück:127
Kosten entstehen der Stadt Lauchhammer nicht.
Finanzielle Auswirkungennein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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