Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/023/VI  

 
 
Betreff: Haushaltsrelevante Auftragserteilung an den Bürgermeister
hier: Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Rathauses im Stadtzentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
13.09.2017 
13. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2017 
14. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
18.09.2017 
14. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2017 
14. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2017 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/09/28)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Bürgermeister folgenden haushaltsrelevanten Handlungsauftrag zu erteilen:

 

1.)    Zeitnahe Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Rathauses auf der Fläche in der W.-Pieck-Straße 4 mit dem Ziel der Realisierung mit Stadtumbaumitteln und in beabsichtigter Umsetzung des Beschlusses aus BV III/09/99 2.E. vom 14.07.1999  zur „Rückkehr“ des Rathauses in das Stadtzentrum.

 


Sachverhalt

 

Der im Jahr 2000 vollzogene Umzug des Rathauses nach Lauchhammer-Süd, war beschlussseitig mit dem klaren Auftrag verknüpft, möglichst innerhalb von 10 Jahren in die Stadtmitte zurück zu kehren. Beginnend in 2007 (Entwurf des Architekturbüros Seelbach aus Dessau) wurde offensiv versucht, diesen wichtigen Schritt der Stadtzentrumsentwicklung auch zu gehen. Damals scheiterte das Vorhaben an der fehlenden Finanzkraft der Stadt.

 

Zwei weitere Versuche in den Folgejahren, eine abgespeckte Teilnutzungsvariante mit privaten Partnern und hauptsächlich gewerblichen Nutzern umzusetzen, konnte von keinem der potenziellen Investoren realisiert werden, da die notwendige Zahl der Ankermieter nicht aufgebracht werden konnte. Seitdem lag das Gesamtvorhaben auf Eis.

 

Bei notwendigen Umbau-/Sanierungsarbeiten im Rathaus in Lauchhammer-Süd, die u. a. zum Ziel hatten, teilweise gravierende Geruchsbelästigungen in zahlreichen Büros zu beseitigen, wurde im Frühjahr dieses Jahres im Ergebnis von „Test“-Sanierungen in 2 Büros festgestellt, dass die Probleme bei weitem vielschichtiger und mit überschaubaren Mitteln nicht zu lösen sind (u. a.: marode Regenentwässerung, fehlende Sperrschichten, vernässte Wände auch schon im Innenbereich).

 

Eine erste vorsichtige Schätzung der notwendigen Sanierungskosten unter Einrechnung der unverzichtbaren Schaffung eines abchnittsbezogenen Regenentwässerungssystems für mindestens ein Teilstück der Liebenwerdaer Straße, aber ohne Berücksichtigung etwaiger Auflagen bzgl. Überschwemmungsgebiet beläuft sich auf mehr als 1 Mio. €. Die Kosten für die nachhaltige Schaffung barrierefreier Nutzungsstandards im Rathaus kämen noch dazu.

Mit unter anderem diesen Argumenten, Zentrumsstärkung und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter und Bürger wurde beim zuständigen Ministerium/Landesamt angefragt, ob ausnahmsweise ein solcher Rathaus-Neubau im Stadtumbau förderfähig wäre.

Die Antwort war positiv. Aus diesem Grunde soll im nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie im Rahmen der Stadtumbau-Planungsmittel beauftragt werden, die die Rahmenbedingungen und etwaige Realisierungsvarianten untersuchen soll. Die Finanzierung dieser Studie erfolgt aus im Ergebnishaushalt geplanten Mitteln des Stadtumbaus.

 

Sollte der Grundansatz positiv begleitet werden, würde dann im Ergebnis der Machbarkeitsstudie Ende 2017/Anfang 2018 zu diskutieren und zu entscheiden sein, ob und wie eine etwaige Realisierung offensiv angegangen werden soll (Ausschreibung, Planung, Fördermittelbeantragung usw.) Sinnvoll wäre zu diesem Zeitpunkt dann mit Sicherheit eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Rathaus-Neubau“.

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[] Nein

 

Produkt:

511.1.02

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.02.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111002

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

543109

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.