Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/018/VI  

 
 
Betreff: Gemeinsames Konzept für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
18.09.2017 
14. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2017 
14. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2017 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/09/23)
Anlagen:
Anlage zur BV 2017/018/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das „Gemeinsame Konzept für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum“ als Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit mit der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Finanzierung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah auf Grundlage dieses Konzeptes einen Betreiber- und Finanzierungsvertrag mit der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer abzuschließen


Sachverhalt

 

Mit dem Beschluss des Touristischen Entwicklungs- und Betreiberkonzeptes der Stadt Lauchhammer (Beschlussvorlage 2017/002/VI, unverändert beschlossen am 29.03.2017) wurde die Grundlage für die weitere touristische Entwicklung in der Stadt Lauchhammer festgeschrieben.

 

Mit dem „Gemeinsamen Konzept für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung  des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum“ (kurz Betreiber- und Finanzierungskonzept) und des daraus folgenden Betreiber- und Finanzierungsvertrages mit der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer erfolgt die Umsetzung.

 

Das Betreiber- und Finanzierungskonzept ist zudem Voraussetzung für die Mittelfreigabe des Zuwendungsbescheides der ILB zur Förderung der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum.

 

Der abzuschließende Betreiber- und Finanzierungsvertrag für die genannten Einrichtungen wird entsprechend konkret die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Zusammenarbeit der Stiftung und der Stadt Lauchhammer sowie die Zuschussfinanzierung durch die Stadt Lauchhammer für den Betrieb der Einrichtungen, das heißt des Kunstgussmuseums und der Touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum regeln.

 

Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer betreibt das Kunstgussmuseum und die touristische Informationsstelle.

 

Der jährliche Finanzbetrag wird als institutionelle Förderung in Form eines kombinierten Zuschusses gewährt, welcher sich in 2 Teile aufgliedert:

Teil 1: Festzuschuss (verbindlich) 61.000,00 € / Jahr

Teil 2: Flexibler Zuschuss maximal 30.000,00 € / Jahr.

 

Der flexible Zuschuss kommt anteilig oder in Gänze nur zum Tragen, wenn nachweislich alle sonstigen Zuschuss- / Einnahme-./Einsparungsmöglichkeiten im jeweiligen Jahr ausgeschöpft wurden. Die etwaige Freigabe steht jeweils unter Beschlussvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung und basiert auf einer detaillierten Berichterstattung der Vertreter des Kunstgussmuseums und Vorlage eines Finanzplanes.

Zur finanziellen Absicherung wird möglichst jährlich durch die Stadt eine entsprechende Rückstellung aus etwaigen Liquiditätsüberschüssen des kommunalen Haushalts gebildet.

 

Der höchstmögliche Gesamtzuschussbetrag wird pro Jahr auf maximal 91.000,00 € festgeschrieben.

 

Das bedeutet haushalterisch konkret, dass nur im Jahr 2018 eine Aufstockung um 21.000,00 € notwendig ist, da in 2018 bisher nur 70.000,00 € Transferaufwendungen im Haushalt verankert sind, in 2019 und 2020 dagegen jeweils 100.000,00 €.

 

Im beschlossenen und in den nächsten Jahren umzusetzenden Touristischen Entwicklungs- und Betreiberkonzept der Stadt Lauchhammer der Stadt Lauchhammer sind weiterreichende Entwicklungsziele bis hin zu einer Betreibergesellschaft formuliert. Das kann einen geänderten Finanzbedarf nach sich ziehen.

 

Dieser Entwicklungsprozess wird allerdings mindestens 2 Jahre dauern. Somit sind konkrete Entscheidungsvorschläge diesbezüglich frühestens Ende 2019 bzw. im Jahr 2020 zu erwarten.

 

 

 

 

Ohne den hier vorliegenden Beschluss und die daraus folgenden umzusetzenden Maßnahmen, einschließlich der Zuschussfinanzierung, ist der weitere Betrieb des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle nicht gesichert.

 

Eine schwerpunktorientierte Entwicklung touristischer Infrastruktur und Angebote der Stadt Lauchhammer wäre damit als nicht mehr umsetzbar einzuschätzen.


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

281.1.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

281.1.01.02

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

341240

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

 

 

                21.000


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

Alle Beträge in EUR.


Anlage:

Gemeinsames Konzept für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2017/018/VI (1372 KB)