Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/016/VI  

 
 
Betreff: Unterhaltung touristische Radwege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
13.09.2017 
13. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2017 
14. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2017 
14. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2017 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/09/25)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2017/019/VI
Anlage 2 zur BV 2017/019/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, gemäß dem Kooperationsvertrag mit dem LK OSL zum Projekt Modernisierung der Radwege für die Unterhaltung dieser Radwege in den kommenden 15 Jahren, von 2018 bis 2033, jährlich 33.500 € (gesamt 502.500 €) bereitzustellen.

 


Sachverhalt

 

Der Landkreis Oberspreewald–Lausitz (LK OSL) als Projektträger hat zum Projekt  Modernisierung der touristischen Radfernwege mit verschiedenen Kooperationspartnern im LK OSL, u.a. der Stadt Lauchhammer, zum 31.07.2017 einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen (Anlage 1: Kooperationsvertrag Modernisierung Radwege). Im Auftrag des LK OSL werden damit über eine 90%ige Förderung des Landes Brandenburg (ILB) die seitens der Kooperationspartner vorher angemeldeten Radwegeabschnitte durch das Einbringen eines Wurzelschutzes und der Beseitigung von Wurzelaufbrüchen modernisiert (Anlage 2: Lageplan Stadt Lauchhammer mit den zu modernisierenden Radwegeabschnitten). Für die Entwurfsplanungskosten sind 20 % des geplanten 10%igen Planungsansatzes (Eigenanteil) zu zahlen. Gemäß der Kostenschätzung zum Kooperationsvertrag entstehen der Stadt Lauchhammer für die Beseitigung von 1.941 m Wurzelaufbrüchen und das Einbringen eines beidseitigen Wurzelschutzes auf einer Länge von 9.160 m ein Eigenanteil von 36.239,50 € zuzüglich der veranschlagten Entwurfsplanungskosten von 6.589 € (Kooperationsvertrag Anlage 5). Die Stadt Lauchhammer hat nach der Beantragung der Maßnahme beim LK OSL in 2016, ursprünglich mit einem Eigenanteil von 20 %, bereits für 2017 80.000 € dafür im Haushalt der Stadt Lauchhammer eingestellt.

 

Der § 8 Abs. 4 im Kooperationsvertrag fordert, dass die einzelnen Kooperationspartner bis zum 31.12.2017 einen Beschluss fassen: „ … in den Haushaltsplänen der nächsten 15 Jahre die für die Unterhaltung erforderlichen Kosten zu veranschlagen, und informiert den Landkreis hierüber.“ Das heißt, die Stadt Lauchhammer muss die jetzt jährlichen Unterhaltungskosten von 33 500 € für die kommenden 15 Jahre, von 2018 bis 2033, mit einem Gesamtvolumen von 502.500 € absichern.

 

Gegenwärtig sind im Haushalt der Stadt Lauchhammer jährlich auf dem Sachkonto 522111 3.500 € vom Fachamt (Vergabe Fremdleistung) und auf dem Sachkonto 581100 30.000 €, innere Verrechnung Bauhof (Kosten Eigenleistung Bauhof, Technikeinsatz und Material), für die Unterhaltung der touristischen Radwege im Stadtgebiet Lauchhammer eingestellt. Die Unterhaltungskosten sind z.Z. bis zum Jahr 2020 im Haushalt der Stadt Lauchhammer gesichert.

 

Der LK OSL wird ab September in einer europaweiten Ausschreibung die weiteren Planungen bis zur Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung, ausschreiben. Die Entwurfsplanung soll zum Ende des I. Halbjahres 2018 vorliegen. Jeder Kooperationspartner muss dann die veranschlagten Entwurfsplanungskosten an den LK OSL erstatten. Nach Vorlage der Entwurfsplanung und der realen  Kostenberechnung für das Vorhaben entscheiden dann die einzelnen Kooperationspartner, jeder für seinen Zuständigkeitsbereich, über den Umfang der Weiterführung seines Projektes, bis max. in Höhe der ursprünglich beantragten Parameter (Kooperationsvertrag § 9 Abs. 4).

 

Der LK OSL sieht vor, nach Abstimmung mit den Kooperationspartnern, noch in 2018 mit der Umsetzung des Projektes zu beginnen. Die Maßnahme soll in 2020 abgeschlossen sein.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

541.1.02 – Touristische Radwege

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

541.1.02.03

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

522111 /

581100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

33.500,00


 

33.500,00


 

33.500,00


 

33.500,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1: Kooperationsvertrag Modernisierung Radwege

Anlage 2: Karte Stadt Lauchhammer mit den zu modernisierenden Radwegeabschnitten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2017/019/VI (11485 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2017/019/VI (896 KB)