Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Athletik Club Lauchhammer e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Wärmedämmung Objekt G.-Herwegh-Str. 12 a" nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012 im Jahr 2016 stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 20.766,00 € zu fördern, unter der Voraussetzung, dass über den gleichlautenden Antrag des Athletik Club Lauchhammer e.V. auf Förderung der Maßnahme durch den Landessportbund Brandenburg e.V. positiv entschieden wurde. Sachverhalt
Dem Athletik Club Lauchhammer e.V. ist durch den Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) mit Schreiben vom 13. Juli 2016 die Möglichkeit eingeräumt worden, einen Antrag auf Förderung der Maßnahme „Wärmedämmung Objekt G.-Herwegh-Str. 12 a“ nach Förderrichtlinie 5.1. Sportstättenbau zu stellen.
Die Investitionskosten der Maßnahme betragen lt. Kostenvoranschlägen insgesamt 71.000,00 €
Auf Grund des Vorantrages des AC Lauchhammer e.V. wurden dem Verein vorbehaltlich der abschließenden Antragsprüfung durch den LSB Fördermittel in Höhe von insgesamt 43.312,05 € (davon als Zuschuss 17.312,05 € und als zinsfreies Darlehn 26.000,00 €) in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der Durchführung und Finanzierung der Maßnahme setzte sich der AC Lauchhammer e.V. zeitnah mit der Verwaltung in Verbindung und stellte nunmehr am 17. August 2016 den Antrag auf Förderung von Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012 (VFR). Es erfolgte die Zusage des Vereins, dass die Finanzierung des Darlehns durch den Verein zu 100 % erfolgt.
Investitionskosten:71.000,00 € Förderung des LSB43.312,05 € dav. 26.000,00 € als zinsfreies Darlehn
Eigenanteil Verein:27.687,95 €
städtische Förderung:20.766,00 € (75 % Fördersatz lt. neuer VFR, 29 % der
verbleibender Eigenanteil Verein:6.922,00 € (25 % lt. neuer VFR) aus der LSB Förderung Gesamtinvestition des Vereins32.922,00 € (46 % der Investitionskosten)
Grundsätzlich ist nach Prüfung der Unterlagen festzustellen, dass der Athletik Club Lauchhammer e.V. für die Förderung alle Voraussetzungen der VFR mit Ausnahme der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 o.g. VFR erfüllt.
Die Antragsstellung nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 o.g. VFR der Stadt Lauchhammer erfolgte erstens nicht fristgerecht und zweitens ist der Verein für die Förderung von Investitionsvorhaben grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Der Termin der Antragstellung für Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2016 war der 31.01.2016 und zum Kreis der Antragsberechtigten zählen nur Vereine, die eine eigene Anlage, bzw. eine Anlage auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages betreiben. Beides ist hier nicht gegeben. Der Verein betreibt die städtische Anlage auf Grundlage eines Pachtvertrages.
Nach § 10 der o.g. Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer sind Ausnahmen nach § 3 und für den Fall, dass die Förderfähigkeit strittig ist, zugelassen.
Da der Verein erst am 13. Juli 2016 über die in Aussicht gestellte LSB-Förderung informiert wurde und damit die Antragsfrist nicht einhalten konnte und weil die umfangreiche Investitionsmaßnahme in das städtische Objekt mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand der Stadt Lauchhammer (nur 29 % der Gesamtkosten) realisiert werden könnte, veranlasst es die Verwaltung, die Beschlussvorlage mit der Empfehlung, den Antrag des AC Lauchhammer e. V. zu bewilligen, gem. § 5 der VFR der Stadt Lauchhammer einzubringen.
Grundlegend für die positive Bewertung des Antrages ist natürlich die in Aussicht gestellte Förderung durch den LSB für 2016/2017. Da eine Finanzierung der Maßnahme ohne die Förderung durch den LSB finanziell nicht abzubilden ist, ist die Bewilligung der Förderung durch den LSB auch Voraussetzung für die städtische Förderung und diese in den Beschlussvorschlag aufgenommen worden.
Hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahme ist folgendes auszuführen: Der AC Lauchhammer e.V. betreibt das Objekt G.-Herwegh-Str. 12 a auf Grundlage eines Pachtvertrages seit dem Jahr 2005. Die Wärmedämmung, als wichtiger Bestandteil der Sanierung des Objektes, konnte auf Grund fehlender finanzieller Mittel bisher weder durch den Verein als Nutzer noch durch die Stadt Lauchhammer als Eigentümer realisiert werden.
Die Wärmedämmung ist jedoch zur Erhaltung der Gebäudesubstanz grundlegend. Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung durch witterungsbedingte Einflüsse sind bereits stark zu verzeichnen. Die lt. der Leistungsbeschreibung der vorgelegten Angebote auszuführenden Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik und sind entsprechend geeignet um eine langfristige Nutzung des Gebäudes zu sichern.
Durch die Verwaltung wird das Investitionsvorhaben des AC Lauchhammer e.V. als zu fördernde Maßnahme bewertet.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Antrag des AC Lauchhammer e. V.
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