Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012 im Jahr 2016 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 8.094,28 € zu fördern, unter der Voraussetzung, dass ein gültiger Kaufvertrag zwischen dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. und der Stadt Lauchhammer über den Erwerb der ehem. Boxerhalle im Jahr 2016 geschlossen wird. Sachverhalt
Der Budo-Verein Lauchhammer e.V. legte am 28. Januar 2016 einen Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben für die Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" (Anlage) vor.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2016 wurde bereits positiv über den Antrag entschieden und der Beschluss-Nr. 16/06/16 (BV-Nr. 2016/014/VI) gefasst, das Investitionsvorhaben des Budo-Verein Lauchhammer e.V. anteilig mit einer Zuwendung in Höhe von 8.094,28 € zu unterstützen. Der Verein trägt einen Eigenanteil i. H. v. 2.918,24 €.
Da Maßnahmen zur Durchführung von Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer nur förderfähig sind, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist, war der Beschluss über die Förderung der Maßnahme mit der Auflage versehen, dass eine Bezuschussung nur erfolgt, wenn im Juli 2016 der Notartermin stattfindet, in dem ein entsprechender Kaufvertrag für die Boxerhalle durch den Budo-Verein unterzeichnet wird. Bis dato ist die Anlage im städtischen Besitz.
Die Stadt Lauchhammer stand mit dem Verein seit geraumer Zeit darüber in Verhandlungen, dass dieser die Boxerhalle käuflich erwirbt. Daher war ursprünglich davon auszugehen, dass der Termin im Juli stattfindet und der entsprechende Kaufvertrag geschlossen wird. Aus zeitlichen Gründen zur Vorbereitung des Notartermins musste dieser jedoch verschoben werden und ist neu für September 2016 geplant.
Damit ist die Voraussetzung für o. g. Beschluss nicht erfüllt und eine Förderung der Maßnahme des Budo-Vereins auf dessen Grundlage nicht möglich.
Eine Förderung der o. g. Maßnahme des Budo-Verein Lauchhammer e.V. ist seitens der Stadtverwaltung weiterhin vorgesehen, wenn der Kaufvertrag geschlossen wird. Es ist von einem Abschluss des Vertrages noch in diesem Jahr auszugehen und daher wird diese Änderung des Beschlusses eingebracht.
Anmerkung zur Maßnahme: Die Maßnahme „Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle“ umfasst umfangreiche Arbeiten an den Heizungs- und Sanitäranlagen der ehem. Boxerhalle. Diese sind veraltet, auf Grund des Leerstandes nicht mehr nutzbar und daher entsprechend der anerkannten Regeln der Technik auf den neuesten Stand zu bringen. Die Umsiedlung des Budo-Verein Lauchhammer e.V. in die ehem. Boxerhalle im Waldstadion sichert dem Verein zum einem auf lange Sicht eine nutzbare Trainingsstätte und stärkt zum anderen den Standort des Sportkomplexes Waldstadion. Der Erwerb der Boxerhalle mit den damit verbundenen notwendigen Arbeiten wird durch die Verwaltung als sinnvoll erachtet und als zu fördernde Maßnahme bewertet.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage: Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V
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