Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB vom 01.09.2003 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Das Ziel des bisherigen Sanierungsgebietes „Neustadt I, II, III Lauchhammer-Mitte“ aus dem Jahr 2003 bestand nur im Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen. Der Rückbau ist in den letzten Jahren größtenteils erfolgt. Die städtebaulichen Zielsetzungen für die Neustädte waren, abgeleitet aus den gesamtstädtischen Entwicklungen, neu zu profilieren. Neben dem weiteren Rückbau steht zukünftig prioritär eine Stabilisierung und Aufwertung der Kernbereiche an. Eine inhaltliche Aktualisierung, verbunden mit einer Präzisierung der Gebietskulisse war daher notwendig.
Finanzielle Auswirkungenkeine .
Anlagen Anlage 1: Aufhebungssatzung der Stadt Lauchhammer zur Satzung über eine städtebauliche
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