Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“.
Sachverhalt
Am 10.09.2014 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2014/020/VI zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21. September 2015 am Bauleitverfahren beteiligt.
Nach Auswertung aller Stellungnahmen bestehen keine Bedenken, die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“ entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
1. Liste der Bürgerbeteiligung 2. Liste der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (einschließlich Behörden und Nachbargemeinden) 3. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
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