Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 141 BauGB den städtebaulichen Rahmenplan als Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchungen Lauchhammer, Neustadt I, II und III“ (Stand: 13.05.2016).
Sachverhalt
Mit der Beschlussvorlage Nummer 2015/041/VI (Beschluss-Nr. 15/12/57) vom 16.11.2015 hat die Stadt Lauchhammer den Beginn der „Vorbereitenden Untersuchungen Lauchhammer, Neustadt I, II und III“ mit Erstellung eines Städtebaulichen Rahmenplans durch die ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH, Berlin beschlossen.
Die Ergebnisse des Planwerkes liegen zur Beschlussfassung vor (siehe Anlage Ergebnisbericht). Der Ergebnisbericht gliedert sich in
- Ausgangslage - Planerischer Rahmenbedingungen - Abgrenzung und Gliederung der Gebietskulisse - Gebietsbezogene Analysen und Ziele - Beteiligungsverfahren - Städtebaulicher Rahmenplan - Städtebauliche Missstände und Sanierungsziele - Sanierungssatzung und Verfahren
Im Zuge der Erarbeitung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ war die Beteiligung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB und der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB durchzuführen. Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und die Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie die Ergebnisse der öffentlichen Erörterungsveranstaltung im Rahmen der Bürgerbeteiligung sind im Ergebnisbericht dargestellt (siehe Anlage Kapitel 5).
Außerdem ist die Gebietskulisse für das Sanierungsgebiet „Neustadt I, II, III“ ausgewiesen.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Ergebnisbericht „Vorbereitende Untersuchungen Lauchhammer, Neustadt I, II und III“ (bereits digital ausgereicht)
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