Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des 4 x 4 Adventure Club Lauchhammer e. V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Dachsanierung Vereinshalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, im Jahr 2016 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 2.717,96 € zu fördern.
Sachverhalt
Der 4 x 4 Adventure Club Lauchhammer e. V. legte am 31. Januar 2016 einen Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben für die Investitionsmaßnahme "Dachsanierung Vereinshalle" vor.
Die beantragte Zuwendung beträgt lt. Antrag 3.697,90 €, davon sind 2.958,32 € förderfähig. Der Verein trägt hiernach einen Eigenanteil in Höhe von 739,58 € (der lt. § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer geforderte Satz von 20 %).
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Die Maßnahme „Dachsanierung Vereinshalle“ umfasst umfangreiche Arbeiten am Dach der Vereinshalle. Dieses bietet auf Grund der witterungsbedingten Korrosionen keinen ausreichenden Schutz, es ist undicht. Von den langwährenden Unklarheiten über die weitere Nutzung des Geländes im Bereich der Ortrander Straße war auch das Vereinsgelände des 4 x 4 Adventure Club e.V. betroffen, auf dem sich die Vereinshalle befindet. Dies führte durch auferlegte Anordnungen auf Unterlassung sämtlicher Arbeiten auf dem Gelände zu einem Reparaturstau, welcher nun nur durch umfangreiche Maßnahmen aufzuholen und durch den Verein in Eigenleistung nicht finanzierbar ist. Um die weitere Nutzung der Anlage zu sichern und damit die Existenz des Vereins aufrechtzuerhalten, werden die Arbeiten durch die Verwaltung als zu fördernde Maßnahme bewertet.
Allerdings kann dem Antrag auf Grund der Anzahl der vorliegenden förderfähigen Anträge für das Jahr 2016 und der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht vollumfänglich zugestimmt werden.
Der Eigenanteil des Vereins erhöht sich um 6,5 % von 20 auf 26,5 % (979,94 €), was jedoch im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie möglich ist und durch den Verein durchaus finanzierbar ist.
Es wird die anteilige Bewilligung des Antrages empfohlen und die Beschlussvorlage gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingebracht. Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben des 4 x 4 Adventure Club Lauchhammer e. V.
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