Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Real Music e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Anschaffung eines digitalen Mischpultes" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, im Jahr 2016 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 3.600,77 € zu fördern.
Sachverhalt Der Real Music e.V. legte am 14. Januar 2016 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Anschaffung eines digitalen Mischpultes vor. Dieser wurde am 28. Januar 2016 entsprechend § 3 Absatz 3 und 4 Satz 1 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer konkretisiert.
Die Zuwendung beträgt lt. Antrag 3.919,20 €. Der Verein trägt hiernach einen Eigenanteil in Höhe von 979,80 € (der lt. § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer geforderte Satz von 20 %).
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Der Real Music e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung von Kunst und Kultur. Er bereichert das kulturelle Angebot in der Stadt Lauchhammer seit vielen Jahren mit regelmäßigen Veranstaltungen. Er arbeitet mit anderen Vereinen der Stadt zusammen und bietet u.a. Nachwuchsbands der Stadt Möglichkeiten zum Auftritt. Er hat bisher ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt Lauchhammer gearbeitet. Die Anschaffung des digitalen Mischpultes bringt die vorhandene Technik auf den neuesten Stand. Sie ist sinnvoll und wird von der Stadtverwaltung als zu fördernde Maßnahme bewertet.
Allerdings kann dem Antrag auf Grund der Anzahl der vorliegenden förderfähigen Anträge für das Jahr 2016 und der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht vollumfänglich zugestimmt werden. Es wird vorgeschlagen, die verfügbaren Mittel unter den förderfähigen Anträgen prozentual anteilmäßig aufzuteilen und das Investitionsvorhaben des Real Music e.V. anteilig mit einer Zuwendung in Höhe von 3.600,77 € zu unterstützen.
Der Eigenanteil des Vereins erhöht sich um 6,5 % von 20 auf 26,5 % (1.298,24 €), was jedoch im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer möglich ist und durch den Verein durchaus finanzierbar sein müsste.
Es wird die anteilige Bewilligung des Antrages empfohlen und der Beschlussvorschlag gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingebracht. Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben des Real Music e. V.
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