Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Allgemeinen Hundesportvereins Lauchhammer e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Dachdeckerarbeiten Vereinsheim" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, im Jahr 2016 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 5.512,50 € zu fördern.
Sachverhalt Der Allgemeine Hundesportverein Lauchhammer e. V. legte am 08. Dezember 2015 einen Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben für die Investitionsmaßnahme "Dachdeckerarbeiten Vereinsheim" vor. Dieser wurde hinsichtlich der Aussagen zum Eigentum der Anlage am 14. April 2016 und 23. Mai 2016 entsprechend § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 1 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer konkretisiert.
Die Zuwendung beträgt lt. Antrag 6.000.00 €. Der Verein trägt hiernach einen Eigenanteil in Höhe von 1.500,00 € (der lt. § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer geforderte Satz von 20 %).
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Die Maßnahme „Dachdeckerarbeiten Vereinsheim“ umfasst die vollständige Überdachung des Vereinsheimes, welches in Containerbauweise errichtet wurde. Es besteht keine durchgängige Dachfläche, sondern die miteinander verbundenen Container sind mit Gummidichtungen verschraubt. Diese bieten Angriffsflächen für witterungsbedingte Korrosionen. Um die langfristige Nutzung der Anlage zu sichern, ist die Überdachung sinnvoll und wird durch die Verwaltung als zu fördernde Maßnahme bewertet.
Allerdings kann dem Antrag auf Grund der Anzahl der vorliegenden förderfähigen Anträge für das Jahr 2016 und der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht vollumfänglich zugestimmt werden.
Der Eigenanteil des Vereins erhöht sich um 6,5 % von 20 auf 26,5 % (1.987,50 €), was jedoch im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie möglich ist und durch den Verein durchaus finanzierbar ist.
Es wird die anteilige Bewilligung des Antrages empfohlen und die Beschlussvorlage gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingebracht. Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben des Hundesport Lauchhammer e. V.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||