Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/022/VI I A  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Galgenberg 39"
hier: Aufhebungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2016 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.03.2016 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/03/04)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2015/022/VI I A
Anlage 2 zur BV 2015/022/VI I A
Anlage 3 zur BV 2015/022/VI I A

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2015 gefassten Beschluss Nr. 15/06/25

(BV-Nr. 2015/022/VI I) aufzuheben.

 


 

 

Sachverhalt

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Galgenberg 39“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB gefasst.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 04.11.2015 eine Stellungnahme abgegeben. In dieser Stellungnahme wurden seitens der unteren Denkmalschutzbehörde u. a. unüberwindbare Einwendungen mit folgendem Wortlaut vorgebracht:

 

Zitat:

 

„Das für den Neubau vorgesehene Flurstück ist Bestandteil des Denkmals Kleinwohnsiedlung „Grundhof“, Grundhof 1 - 43, in Lauchhammer. Dieses ist ein Denkmal gemäß § 2 BbgDSchG, das laut § 3 BbgDSchG in der Denkmalliste des Landes Brandenburg verzeichnet ist.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BbgDSchG kann die Erlaubnis nur erteilt werden, soweit den Belangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche und private Interessen überwiegen und sie nicht auf andere Weise oder nur mit verhältnismäßigen Aufwand berücksichtigt werden können.

 

Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis kann nicht in Aussicht gestellt werden.“

 

 

Aufgrund dieser vorgebrachten unüberwindbaren Einwendungen hat Frau Martina Kieweg mit Schreiben vom 17.11.2015 um Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, BV-Nr. 2015/022/VI I, gebeten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1: Schreiben zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.11.2015

Anlage 2: Umring des Plangebietes

Anlage 3: Beschlussblatt des Aufstellungsbeschlusses

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2015/022/VI I A (59 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2015/022/VI I A (106 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2015/022/VI I A (57 KB)