Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2015 gefassten Beschluss Nr. 15/06/25 (BV-Nr. 2015/022/VI I) aufzuheben.
Sachverhalt
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Galgenberg 39“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB gefasst.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 04.11.2015 eine Stellungnahme abgegeben. In dieser Stellungnahme wurden seitens der unteren Denkmalschutzbehörde u. a. unüberwindbare Einwendungen mit folgendem Wortlaut vorgebracht:
Zitat:
„Das für den Neubau vorgesehene Flurstück ist Bestandteil des Denkmals Kleinwohnsiedlung „Grundhof“, Grundhof 1 - 43, in Lauchhammer. Dieses ist ein Denkmal gemäß § 2 BbgDSchG, das laut § 3 BbgDSchG in der Denkmalliste des Landes Brandenburg verzeichnet ist.
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BbgDSchG kann die Erlaubnis nur erteilt werden, soweit den Belangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche und private Interessen überwiegen und sie nicht auf andere Weise oder nur mit verhältnismäßigen Aufwand berücksichtigt werden können.
Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis kann nicht in Aussicht gestellt werden.“
Aufgrund dieser vorgebrachten unüberwindbaren Einwendungen hat Frau Martina Kieweg mit Schreiben vom 17.11.2015 um Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, BV-Nr. 2015/022/VI I, gebeten.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1: Schreiben zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.11.2015 Anlage 2: Umring des Plangebietes Anlage 3: Beschlussblatt des Aufstellungsbeschlusses
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