Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer wählt für die Amtsperiode 2016 bis 2021 (17.03.2016 bis 16.03.2021) für die bereits eingerichteten zwei Schiedsstellen je eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson:
Schiedsstelle 1 Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde
Frau Karin Mehner (Schiedsperson) Friedrich-Wolf-Straße 4 01979 Lauchhammer
Frau Heike Hein (stellvertretende Schiedsperson) Wasserturmstraße 9 01979 Lauchhammer
Schiedsstelle 2 Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-West, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-Ost, Kostebrau
Herr Günter Schober (Schiedsperson) Naundorfer Straße 42 01979 Lauchhammer
Herr Thomas Lehmann (stellvertretende Schiedsperson) Im Schehlen 8 01979 Lauchhammer
Sollten Schiedspersonen während der Amtsperiode vorzeitig ausscheiden, werden zunächst Herr Michael Melzer, wohnhaft: Martin-Andersen-Nexö-Straße 12, 01979 Lauchhammer, dann Herr Christian Korch, wohnhaft: Lindenallee 39, 01979 Lauchhammer und danach Herr Tobias Becker, wohnhaft: Grünewalder Straße 1, 01979 Lauchhammer als nachrückende Schiedspersonen gewählt.
Sachverhalt
Das Amt der im Jahr 2011 gewählten Schiedspersonen endet am 16.03.2016. Demzufolge ist es notwendig, die Schiedspersonen neu zu wählen.
Gemäß § 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen (Schiedsstellengesetz - SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVB.I/00, [13], S.158, ber. GVBl.I/01 [Nr. 03], S. 38) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 35]) soll der Bereich der Schiedsstelle in der Regel nicht mehr als 10.000 Einwohner umfassen. Per 31.12.2015 beträgt die aktuelle Einwohnerzahl der Stadt Lauchhammer 15.677. Demnach sind die bereits eingerichteten Schiedsstellen weiterzuführen.
Laut dem Schiedsstellengesetz werden Schlichtungsverhandlungen über streitige Rechtsangelegenheiten in der von der Gemeinde eingerichteten Schiedsstellen durchgeführt. Der Stadt Lauchhammer liegen sieben schriftliche Bereitschaftserklärungen zur Mitarbeit für das Ehrenamt vor.
Zur Wahl vorgeschlagen sind:
Für die Schiedsstelle 1 Schiedsstellenbereich Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde
1.Frau Karin Mehnerals Schiedsperson 2.Frau Heike Heinals stellvertretende Schiedsperson Für die Schiedsstelle 2 Schiedsstellenbereich Lauchhammer-West, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-Ost, Kostebrau
1.Herr Günter Schoberals Schiedsperson 2.Herr Thomas Lehmannals stellvertretende Schiedsperson
Die bis jetzt ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen Frau Mehner, Frau Hein und Herr Schober haben bereits an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen sowie an den jährlichen Dienstberatungen des Amtsgerichtes Senftenberg teilgenommen und verfügen somit über entsprechende langjährige Erfahrungen. Die Schiedspersonen erfüllen ihr Ehrenamt verantwortungsbewusst und mit persönlichem Einsatz.
Herr Thomas Lehmann hat ebenfalls Erfahrungen in der Konfliktbewältigung als Schöffe in der 1. und 2. Strafkammer des Landgerichtes Cottbus sammeln können.
Sollte eine Schiedsperson während der Amtsperiode vorzeitig ausscheiden, werden zunächst Herr Michael Melzer, wohnhaft: Martin-Andersen-Nexö-Straße 12, 01979 Lauchhammer (tätig als Hilfsschöffe beim Amtsgericht Senftenberg), dann Herr Christian Korch, wohnhaft: Lindenallee 39, 01979 Lauchhammer (tätig als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Cottbus) und danach Herr Tobias Becker, wohnhaft: Grünewalder Straße 1, 01979 Lauchhammer als Schiedspersonen nachrücken.
Gemäß § 6 des Schiedsstellengesetzes werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Die Schiedsstellen sind sowohl von der Stadt einzurichten als auch von dieser zu unterhalten. Eine entsprechende Haushaltsstelle enthält der jeweilige Haushaltsplan. Finanzielle Auswirkungennein
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