Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/003/VI  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedspersonen für die in der Stadt Lauchhammer eingerichteten Schiedsstellen
hier: Amtsperiode 2016 - 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.03.2016 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.03.2016 
10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/03/01)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer wählt für die Amtsperiode

2016 bis 2021 (17.03.2016 bis 16.03.2021) für die bereits eingerichteten zwei Schiedsstellen je eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson:

 

Schiedsstelle 1

Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde

 

Frau Karin Mehner (Schiedsperson)

Friedrich-Wolf-Straße 4

01979 Lauchhammer

 

Frau Heike Hein (stellvertretende Schiedsperson)

Wasserturmstraße 9

01979 Lauchhammer

 

 

Schiedsstelle 2

Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-West, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-Ost, Kostebrau

 

Herr Günter Schober (Schiedsperson)

Naundorfer Straße 42

01979 Lauchhammer

 

Herr Thomas Lehmann (stellvertretende Schiedsperson)

Im Schehlen 8

01979 Lauchhammer

 

Sollten Schiedspersonen  während der Amtsperiode vorzeitig ausscheiden, werden zunächst Herr Michael Melzer, wohnhaft: Martin-Andersen-Nexö-Straße 12, 01979 Lauchhammer, dann Herr Christian Korch, wohnhaft: Lindenallee 39, 01979 Lauchhammer und danach Herr Tobias Becker, wohnhaft: Grünewalder Straße 1, 01979 Lauchhammer  als nachrückende Schiedspersonen gewählt.

 

 


Sachverhalt

 

Das Amt der im Jahr 2011 gewählten Schiedspersonen endet am 16.03.2016. Demzufolge ist es notwendig, die Schiedspersonen neu zu wählen.

 

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen (Schiedsstellengesetz - SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVB.I/00, [13], S.158, ber. GVBl.I/01 [Nr. 03], S. 38) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 35])  soll der Bereich der Schiedsstelle in der Regel nicht mehr als 10.000 Einwohner umfassen. Per 31.12.2015 beträgt die aktuelle Einwohnerzahl der Stadt Lauchhammer 15.677. Demnach sind die bereits eingerichteten Schiedsstellen weiterzuführen.

 

Laut dem Schiedsstellengesetz werden Schlichtungsverhandlungen über streitige Rechtsangelegenheiten in der von der Gemeinde eingerichteten Schiedsstellen durchgeführt.

Der Stadt Lauchhammer liegen sieben schriftliche Bereitschaftserklärungen zur Mitarbeit für das Ehrenamt vor.

 

Zur Wahl vorgeschlagen sind:

 

Für die Schiedsstelle 1

Schiedsstellenbereich Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde

 

1.Frau Karin Mehnerals Schiedsperson

2.Frau Heike Heinals stellvertretende Schiedsperson

Für die Schiedsstelle 2

Schiedsstellenbereich Lauchhammer-West, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-Ost, Kostebrau

 

1.Herr Günter Schoberals Schiedsperson

2.Herr Thomas Lehmannals stellvertretende Schiedsperson

 

Die bis jetzt ehrenamtlich tätigen  Schiedspersonen Frau Mehner, Frau Hein und Herr Schober haben bereits an Einführungs- und Fortbildungslehrgängen sowie an den jährlichen Dienstberatungen des Amtsgerichtes Senftenberg teilgenommen und verfügen somit über entsprechende langjährige  Erfahrungen. Die Schiedspersonen erfüllen ihr Ehrenamt verantwortungsbewusst und mit persönlichem Einsatz.

 

Herr Thomas Lehmann hat ebenfalls Erfahrungen in der Konfliktbewältigung als Schöffe in der 1. und 2. Strafkammer des Landgerichtes Cottbus sammeln können.

 

Sollte eine Schiedsperson während der Amtsperiode vorzeitig ausscheiden, werden zunächst Herr Michael Melzer, wohnhaft: Martin-Andersen-Nexö-Straße 12, 01979 Lauchhammer (tätig als Hilfsschöffe beim Amtsgericht Senftenberg), dann  Herr Christian Korch, wohnhaft: Lindenallee 39, 01979 Lauchhammer (tätig als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Cottbus) und danach Herr Tobias Becker, wohnhaft: Grünewalder Straße 1, 01979 Lauchhammer als Schiedspersonen nachrücken.

 

Gemäß § 6 des Schiedsstellengesetzes  werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

 

Die Schiedsstellen sind sowohl von der Stadt einzurichten als auch von dieser zu unterhalten. Eine entsprechende Haushaltsstelle enthält der jeweilige Haushaltsplan.


Finanzielle Auswirkungennein