Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/035/VI  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Antrag des Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e. V. zur Förderung des Kaufes eines Rasentraktors nach § 3 Ziffer 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
05.10.2015 
6. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2015 
6. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2015 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/10/37)
Anlagen:
Anlage zur BV 2015/35/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Traditionsvereins Braunkohle Lauchhammer e. V. vom 04. Juni 2015 auf Förderung des Kaufes eines Rasentraktors gemäß § 3 Ziffer 3 der Vereinsvorderrichtlinie im Jahr 2015 stattzugeben, wenn durch den Verein bis zum 15. Dezember 2015 der Beschluss über die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 01.01.2016 auf durchschnittlich mindestens 5,00 €/ Monat herbeigeführt wurde.

 


Sachverhalt

 

Der Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e. V. legte am 04. Juni 2015 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei dem Kauf eines Rasentraktors vor.

Dieser wurde am 22. Juni 2015 entsprechend §§ 3 Ziffer 3 und 4 der Vereinsförderrichtlinie konkretisiert.

 

Die beantragte Zuwendung beträgt 2.790,00 €. Der Verein trägt einen Eigenanteil in Höhe von 700,00 € (der lt. § 3 Ziffer 3 VFR geforderte Satz von 20 %).

 

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen sowie des telefonischen Gespräches mit Herrn Dr. Wilhelm am 11.09.2015 ist festzustellen, dass der Verein mit Ausnahme der Forderung des Mindestmitgliedsbeitrages in Höhe von 5,00 €/ Monat alle sonstigen Voraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.

 

Der Verein war bis zum 26.04.2015 insolvent und damit nicht geschäftsfähig. Die notarielle Anmeldung an das Vereinsregister erfolgte am 24. Juni 2015.

 

Ein Beschluss hinsichtlich der Beitragsordnung konnte daher bis dato nicht gefasst werden.

Dieser soll nach Rücksprache mit Herrn Dr. Wilhelm mit der entsprechenden Beitragserhöhung auf mindestens 5,00 €/ Monat in der Mitgliederversammlung am 04. November 2015 herbeigeführt werden.

 

Auf Grund der Größe der durch den Verein zu bewirtschaftenden Fläche wird die Bewilligung des Antrages mit den genannten Auflagen empfohlen und der Beschluss gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012 eingebracht.

 


Finanzielle Auswirkungenja

Höhe nach Antragslage

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Antrag des Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e. V. vom 04. Juni 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2015/35/VI (2730 KB)