Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Traditionsvereins Braunkohle Lauchhammer e. V. vom 04. Juni 2015 auf Förderung des Kaufes eines Rasentraktors gemäß § 3 Ziffer 3 der Vereinsvorderrichtlinie im Jahr 2015 stattzugeben, wenn durch den Verein bis zum 15. Dezember 2015 der Beschluss über die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 01.01.2016 auf durchschnittlich mindestens 5,00 €/ Monat herbeigeführt wurde.
Sachverhalt
Der Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e. V. legte am 04. Juni 2015 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei dem Kauf eines Rasentraktors vor. Dieser wurde am 22. Juni 2015 entsprechend §§ 3 Ziffer 3 und 4 der Vereinsförderrichtlinie konkretisiert.
Die beantragte Zuwendung beträgt 2.790,00 €. Der Verein trägt einen Eigenanteil in Höhe von 700,00 € (der lt. § 3 Ziffer 3 VFR geforderte Satz von 20 %).
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen sowie des telefonischen Gespräches mit Herrn Dr. Wilhelm am 11.09.2015 ist festzustellen, dass der Verein mit Ausnahme der Forderung des Mindestmitgliedsbeitrages in Höhe von 5,00 €/ Monat alle sonstigen Voraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Der Verein war bis zum 26.04.2015 insolvent und damit nicht geschäftsfähig. Die notarielle Anmeldung an das Vereinsregister erfolgte am 24. Juni 2015.
Ein Beschluss hinsichtlich der Beitragsordnung konnte daher bis dato nicht gefasst werden. Dieser soll nach Rücksprache mit Herrn Dr. Wilhelm mit der entsprechenden Beitragserhöhung auf mindestens 5,00 €/ Monat in der Mitgliederversammlung am 04. November 2015 herbeigeführt werden.
Auf Grund der Größe der durch den Verein zu bewirtschaftenden Fläche wird die Bewilligung des Antrages mit den genannten Auflagen empfohlen und der Beschluss gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012 eingebracht.
Finanzielle Auswirkungenja Höhe nach Antragslage
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Antrag des Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e. V. vom 04. Juni 2015
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