Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Gebührensatzung zur Niederschlagswasserentsorgung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Gebührensatzung zur Niederschlagswasserentsorgung) vom 11. Juni 2007 regelt die Gebührenhöhe für die Niederschlagswasserentsorgung.
Nach Aktualisierung der Gebührenkalkulation ergibt sich eine neue Gebühr in Höhe von 0,88 €/m³ jährlich (siehe Anlage 2). Die bisherige Gebühr beträgt 0,52 €/m³ jährlich.
Die Gebührenerhöhung begründet sich aus den umfangreichen Investitionen im Bereich der Niederschlagswasserentsorgung in den letzten Jahren. Aufgrund der Investitionstätigkeit des WAL war die Stadt Lauchhammer gezwungen, um den gesetzlichen Bestimmungen zur Errichtung eines Trennsystemes zu entsprechen, gleichzeitig in die Regenentwässerung zu investieren. Infolge dessen ergeben sich höhere Abschreibungen, die sich letztendlich in der höheren Gebühr niederschlagen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
Anlage 1: 1. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Gebührensatzung zur Niederschlagswasserentsorgung)
Anlage 2: Gebührenkalkulation
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