Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2007/015/IV 1.Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Gebührensatzung zur Niederschlagswasserentsorgung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Beteiligt:Amt II
Bearbeiter/-in: Fechner, Jana  Stabstelle Recht
   Bürgermeister
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
31.08.2011 
10. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
01.09.2011 
10. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2011 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.09.2011 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/09/15)
Anlagen:
Anlage 1_1.Änderungssatzung
Anlage 2_[Kalkulation_NSW_ab_2012]
Anlage 2_Vorkalkulation der Verwaltungskosten
Anlage 2_[Festsetzung_Kalk._Zinssatz_ab_2011]
Anlage 2_Ermittlung kalk. Zinsen ab 2012

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Gebührensatzung zur Niederschlagswasserentsorgung) gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt

 

Die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Gebührensatzung zur Niederschlagswasserentsorgung) vom 11. Juni 2007 regelt die Gebührenhöhe für die Niederschlagswasserentsorgung.

 

Nach Aktualisierung der Gebührenkalkulation ergibt sich eine neue Gebühr in Höhe von 0,88 €/m³ jährlich (siehe Anlage 2). Die bisherige Gebühr beträgt 0,52 €/m³ jährlich.

 

Die Gebührenerhöhung begründet sich aus den umfangreichen Investitionen im Bereich der Niederschlagswasserentsorgung in den letzten Jahren. Aufgrund der Investitionstätigkeit des WAL war die Stadt Lauchhammer gezwungen, um den gesetzlichen Bestimmungen zur Errichtung eines Trennsystemes zu entsprechen, gleichzeitig in die Regenentwässerung zu investieren. Infolge dessen ergeben sich höhere Abschreibungen, die sich letztendlich in der höheren Gebühr niederschlagen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                          ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ x ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

538.01

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

538.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

411006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

432105

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2011

davon
2012

davon
2013

davon
2014

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

50.000

 

89.000

 

89.000

 

89.000

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

 

Anlage 1: 1. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Gebührensatzung zur Niederschlagswasserentsorgung)

 

Anlage 2: Gebührenkalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_1.Änderungssatzung (14 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_[Kalkulation_NSW_ab_2012] (33 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2_Vorkalkulation der Verwaltungskosten (23 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2_[Festsetzung_Kalk._Zinssatz_ab_2011] (20 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2_Ermittlung kalk. Zinsen ab 2012 (98 KB)