Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Die Firma MontanSolar GmbH, Mellinweg 16 in 66280 Sulzbach/Saar beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstückes der Flur 7, Flurstück 71 der Gemarkung Lauchhammer eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Zur Umsetzung des Planungszieles ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Es erfolgt eine Ausweisung als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaik.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 8,9 ha und umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung:Lauchhammer Flur:7 Flurstücke:71 (Teilfläche)
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||