Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Galgenberg 39“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt
Frau Martina Kieweg beabsichtigt, das Grundstück Flur 16, Flurstück 85 der Gemarkung Lauchhammer, Am Galgenberg 39 in Lauchhammer-Mitte zu erwerben und mit einem Wohn- und Geschäftshaus einschließlich Nebengelass zu bebauen.
Das Grundstück ist gemäß der Abgrenzungssatzung der Stadt Lauchhammer nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB dem Innenbereich zugeordnet. Eine Bebauung ist nach Einschätzung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreis OSL jedoch derzeit nicht gegeben, da das Grundstück nach dem jetzigen Erscheinungsbild dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen wäre.
Aus diesem Grund soll mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan das erforderliche Baurecht geschaffen werden.
Frau Martina Kieweg hat sich zur Übernahme sämtlicher Planungskosten bereit erklärt und einen entsprechenden Antrag bei der Stadtverwaltung Lauchhammer eingereicht.
Die Größe des Plangebietes beträgt 2.150 m² und umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung:Lauchhammer Flur:16 Flurstück:85
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1: Antrag vom 29.05.2015 Anlage 2: Umring des Plangebietes Anlage 3: Lage im Stadtgebiet
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