Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“.
Sachverhalt
Am 10.09.2014 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 07.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 31.03.2015 am Bebauungsplanverfahren beteiligt.
Nach Auswertung aller Stellungnahmen bestehen keine Bedenken, die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen 1. Liste der Bürgerbeteiligung 2. Abwägung der Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung und der Behörden
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