Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung des Bebauungsplanes „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ (ehemalige Kaufhalle) laut § 10 Abs. 1 BauGB mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV II/52/98 1.E z. 3.Ä), den textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung vom 27.07.2011 gemäß Anlage.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.07.2011 wird gebilligt.
Sachverhalt
Am 20. April 2005 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes gefasst.
Mit Schreiben vom 23.05.2011 erfolgte die Beteiligung der Behörden am Bauleitverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung vom 18. April bis einschließlich 20. Mai 2011 durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss (BV-Nr. II/52/98 1.E. z. 3.Ä.) wird voraussichtlich in der Sitzung am 13.09.2011 gefasst. Das Ergebnis wird den Beteiligten gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Folgerichtlich wäre dann der Beschluss über den Bebauungsplan „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ (ehemalige Kaufhalle) als Satzung zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen Bebauungsplan „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr.1“ (ehemalige Kaufhalle)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||