Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/016/V  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Beteiligt:Amt II
Bearbeiter/-in: Fechner, Jana  Bürgermeister
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
01.09.2011 
10. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2011 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.09.2011 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/09/18)
Anlagen:
Anlage_Sondernutzungsgebührensatzung_der_Stadt_Lauchhammer

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) gemäß Anlage.

 


Sachverhalt

 

Die derzeit geltende Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17. Dezember 2002 war aus Praktikabilitätsgründen zu überarbeiten.

 

Im Ergebnis dessen sollen die Bestimmungen über die Erlaubnisse und die Gebühren in jeweils getrennten Satzungen (siehe auch BV-Nr. 2011/015/V) geregelt werden.

 

Die ursprünglichen Satzungsregelungen wurden im Wesentlichen um eine Regelung für Sondernutzungen, die nicht im Gebührentarif enthalten sind, ergänzt (§ 2 Abs. 2), eine Mindestgebühr festgelegt (§ 2 Abs. 5) und der § 3 – Gebührenschuldner – neu gefasst.

 

Der Gebührentarif – Sondernutzungsgebühren – ist wie folgt geändert worden:

 

  • Ziffer 1.1.
    Plakatierung
    alt                                                                                    neu
    Stck./Tag 0,50 Euro                                          bis 20 Plakate pro Tag                               5,00 Euro

für jedes weitere Plakat/Tag                            0,30 Euro

 

  • Ziffer 1.4.
    alt                                                                                    neu
    1.4. Wandelnde Litfass-                                          1.4. Informationsstände,
           säulen und Sandwich-                                   Ausstellungen pro m²/Tag                            2,60 Euro

       werbung pro Tag                2,60 Euro
 

  • Ziffer 2.3. Streichung
    (alt
    2.3. Litfasssäulen, Uhrensäulen, Werbetafeln
           und vergleichbare Werbeträger
           pro qm/Monat                7,70 Euro)
     
  • Ziffer 3.4.
    Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für Straßencafe´s u.ä.
    alt                                                                                    neu
    pro qm/Monat                              1,00 Euro              pro qm/Woche                                           0,50 Euro

 


Finanzielle Auswirkungen                                          nein

 

 


Anlagen

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Sondernutzungsgebührensatzung_der_Stadt_Lauchhammer (26 KB)