Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) gemäß Anlage.
Sachverhalt
Die derzeit geltende Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17. Dezember 2002 war aus Praktikabilitätsgründen zu überarbeiten.
Im Ergebnis dessen sollen die Bestimmungen über die Erlaubnisse und die Gebühren in jeweils getrennten Satzungen (siehe auch BV-Nr. 2011/015/V) geregelt werden.
Die ursprünglichen Satzungsregelungen wurden im Wesentlichen um eine Regelung für Sondernutzungen, die nicht im Gebührentarif enthalten sind, ergänzt (§ 2 Abs. 2), eine Mindestgebühr festgelegt (§ 2 Abs. 5) und der § 3 – Gebührenschuldner – neu gefasst.
Der Gebührentarif – Sondernutzungsgebühren – ist wie folgt geändert worden:
für jedes weitere Plakat/Tag 0,30 Euro
werbung pro Tag 2,60 Euro
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||