Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/015/V  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Beteiligt:Amt II
Bearbeiter/-in: Fechner, Jana  Bürgermeister
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
01.09.2011 
10. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2011 
12. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.09.2011 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (11/09/17)
Anlagen:
Anlage_Sondernutzungssatzung_der_Stadt_Lauchhammer

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) gemäß Anlage.

 


Sachverhalt

Die derzeit geltende Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17. Dezember 2002 war aus Praktikabilitätsgründen zu überarbeiten.

 

Im Ergebnis dessen sollen die Bestimmungen über die Erlaubnisse und Gebühren in jeweils getrennten Satzungen (siehe auch BV-Nr. 2011/016/V) geregelt werden.

 

Folgende wesentlichen Ergänzungen zum ursprünglichen Satzungstext wurden vorgenommen:

 

  • beispielhafte Aufzählung von Sondernutzungen (§ 2 Abs. 2),
  • ausführliche Regelung der Erlaubnispflicht (§ 3),
  • Regelung der Plakatierung (§ 6),
  • Definition des Erlaubnisinhabers (§ 7 Abs. 6),
  • Erlaubnisversagung und Widerruf der Erlaubnis (§ 8),
  • Freihaltung von Versorgungsleitungen (§ 9),
  • Beendigung der Sondernutzung (§ 10),
  • Haftung (§ 11),
  • Ordnungswidrigkeiten (§ 14).
     

Insoweit sich die Satzung nicht nur auf Gemeindestraßen sondern auch auf die in der Baulast des Bundes, des Landes und des Landkreises stehenden Ortsdurchfahrten bezieht, bedarf die Satzung zu ihrem Wirksamwerden nach § 18 Abs. 1 Satz 5 BbgStrG der Zustimmung durch die obere Straßenbaubehörde. Erst nach erteilter Zustimmung kann die Satzung ausgefertigt und veröffentlicht werden.

 


Finanzielle Auswirkungen                                          nein

 


Anlagen

Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Sondernutzungssatzung_der_Stadt_Lauchhammer (37 KB)