Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) gemäß Anlage.
Sachverhalt Die derzeit geltende Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 17. Dezember 2002 war aus Praktikabilitätsgründen zu überarbeiten.
Im Ergebnis dessen sollen die Bestimmungen über die Erlaubnisse und Gebühren in jeweils getrennten Satzungen (siehe auch BV-Nr. 2011/016/V) geregelt werden.
Folgende wesentlichen Ergänzungen zum ursprünglichen Satzungstext wurden vorgenommen:
Insoweit sich die Satzung nicht nur auf Gemeindestraßen sondern auch auf die in der Baulast des Bundes, des Landes und des Landkreises stehenden Ortsdurchfahrten bezieht, bedarf die Satzung zu ihrem Wirksamwerden nach § 18 Abs. 1 Satz 5 BbgStrG der Zustimmung durch die obere Straßenbaubehörde. Erst nach erteilter Zustimmung kann die Satzung ausgefertigt und veröffentlicht werden.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
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