Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/009/V  

 
 
Betreff: Trägerwechsel - Kindertagesstätte "Haus Sonnenschein"
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (14/02/06)
Anlagen:
Anlage zur BV 2014/009/V - Trägerschaftsvertrag
2014-02-26 Anlage 1 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein"
2014-02-26 Anlage 2 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein"
2014-02-26 Anlage 3 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein"
2014-02-26 Anlage 4 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein"
2014-02-26 Anlage 5 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, der WEQUA Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH ab dem 01.03.2014 die Trägerschaft über die Kita „Haus Sonnenschein“, Alte Dorfstraße 30, 01979 Lauchhammer, gemäß des als Anlage beiliegenden Trägerschaftsvertrages zu übergeben.


Sachverhalt

 

Mit Beschluss des Amtsgerichtes Cottbus, Insolvenzabteilung, vom 30.12.2013, Aktenzeichen 63 IN 570/13, ist das Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des derzeitigen Trägers, dem Wirtschaftsentwicklung und Qualifizierung Lauchhammer e.V., eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tino Schweizer bestellt.

 

Die Stadtverordneten sind bereits in den ab der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens stattgefundenen Sitzungen des Hauptausschusses, des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses sowie der Fraktionsvorsitzenden über den jeweiligen Stand des v.g. Verfahrens informiert worden.

 

Im Ergebnis der Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Entscheidung zur Übergabe der Trägerschaft zu Gunsten der WEQUA Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH getroffen. Aufgrund dessen, dass laut Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters das Insolvenzverfahren am 01.03.2014 eröffnet wird und der Betrieb der Kindertagesstätten von ihm nicht fortgeführt werden wird, sollen nunmehr ab dem 01.03.2014 die Trägerschaft für die Kita „Haus Sonnenschein“ auf die WEQUA Wirtschaftsentwicklungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH übertragen werden.

 

Der Fortbestand der Kita „Haus Sonnenschein“ ist dringend geboten, da sie im Kita-Bedarfsplan des Landkreises verzeichnet und für die Realisierung des gesetzlich fixierten Betreuungsauftrages unverzichtbar ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ x ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlage

Trägerschaftsvertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Anlage zur BV 2014/009/V - Trägerschaftsvertrag (189 KB)    
Anlage 1 2 2014-02-26 Anlage 1 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein" (381 KB)    
Anlage 2 3 2014-02-26 Anlage 2 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein" (532 KB)    
Anlage 3 4 2014-02-26 Anlage 3 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein" (10 KB)    
Anlage 4 5 2014-02-26 Anlage 4 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein" (10 KB)    
Anlage 5 6 2014-02-26 Anlage 5 zum Trägerschaftsvertrag Kita "Haus Sonnenschein" (46 KB)