Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 1204-3290-3 „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer-Süd“ 4. Änderung laut § 10 Abs. 1 BauGB mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV 22/93 4.Ä.z.6.E II), den Textlichen Festsetzungen der Planzeichnung vom 04.03.2013 gemäß Anlage.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 04. März 2013 wird gebilligt.
Sachverhalt Am 29. Februar 2012 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1204-3290-3 „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer-Süd“ gefasst.
Mit Schreiben vom 15.01.2013 erfolgte die Beteiligung der Behörden am Bauleitverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung vom 22. Oktober 2012 bis einschließlich 26. November 2012 durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss (BV 22/93 4.Ä.z.6.E II) wird voraussichtlich in der Sitzung am 20. März 2013 gefasst. Das Ergebnis wird den Beteiligten gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Folgerichtlich wäre dann der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 1204-3290-3 „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer-Süd“ als Satzung zu fassen.
Anlage Bebauungsplan Nr. 1204-3290-3 „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer-Süd“ (Textliche Festsetzungen, Grünordnungsplan, Umweltbericht und Begründung)
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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