Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2007/032/IV A.  

 
 
Betreff: B-Plan Nr. 43, Aufstellungsbeschluss zum einfachen B-Plan für das "Industrie- und Gewerbegebiet an der Querverbindungsstraße" (vormals Bfk und KW 64-66)
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Planung/Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
07.03.2013 
Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.03.2013 
19. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.03.2013 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (13/03/08)
Anlagen:
2013-02-25 Anlage_1 zur BV 2007/032/IV A
2013-02-25 Anlage_2 zur BV 2007 032 IV A

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der Querverbindungsstraße“ (vormals Bfk und KW 64 – 66).

 

 

 


Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet „Industrie- und Gewerbegebiet an der Querverbindungsstraße“ wurde in der öffentlichen Sitzung am 05. September 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer gefasst. Der Bebauungsplan sollte aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer entwickelt werden.

 

Im Planverfahren werden laut §  4 Abs. 1 BauGB alle Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.

 

Mit Schreiben vom 05. Februar 2008 beteiligte die Stadt Lauchhammer die LMBV mbH als Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange am Verfahren. Die LMBV mbH stimmte mit Schreiben vom 22. August 2008 der städtebaulichen Planung nicht zu (lt. Anlage 1). Grund hierfür ist einerseits das Bauen auf Kippenflächen und andererseits der noch zu erwartende Grundwasserstand.

 

In weiteren Gesprächen zwischen der Stadt Lauchhammer und Mitarbeitern der LMBV mbH am 13. Februar 2009 und  am 28. Oktober 2009 wurde nochmals auf die Brisanz einer baulichen Nachnutzung dieser Flächen hingewiesen. Die LMBV mbH sollte ihre Stellungnahme den aktuellen Kenntnisständen und der vorhandenen Situation überarbeiten.

 

Mit Schreiben vom 18. Januar 2012 wurde die LMBV mbH nochmals von der Stadt Lauchhammer aufgefordert; eine Stellungnahme zum Bebauungsplan unter Berücksichtigung der aktuellen Untersuchungsergebnisse abzugeben.

 

Die überarbeitete Stellungnahme der LMBV mbH vom 15. August 2012 stellte die Situation im Plangebiet nicht besser dar (Anlage 2). Ein großer Bereich des Plangebietes liegt im geotechnischen Sperrbereich, d.h., dieser Bereich ist bis zu seiner Aufhebung weder zu überfahren noch zu betreten. Eine Bebauung dieser Flächen ist ausgeschlossen. Ein weiterer Teil des Gebietes sind Kippenböden, welche nur mit hohem Aufwand bebaubar sind. Hier sind besondere Sachverhalte bei einer Bebauung zu beachten.

 

Die oben genannten Gründe lassen es objektiv nicht zu, dass die Flächen als Industrie- und Gewerbegebiet genutzt werden können. Daher ist der Bebauungsplan mit dieser Nutzung  aufzuheben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                            keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Anlage 1: Stellungnahme der LMBV mbH vom 22. August 2008

Anlage 2: Stellungnahme der LMBV mbH vom 15. August 2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2013-02-25 Anlage_1 zur BV 2007/032/IV A (383 KB)    
Anlage 2 2 2013-02-25 Anlage_2 zur BV 2007 032 IV A (2360 KB)