Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der Querverbindungsstraße“ (vormals Bfk und KW 64 – 66).
Sachverhalt Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet „Industrie- und Gewerbegebiet an der Querverbindungsstraße“ wurde in der öffentlichen Sitzung am 05. September 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer gefasst. Der Bebauungsplan sollte aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer entwickelt werden.
Im Planverfahren werden laut § 4 Abs. 1 BauGB alle Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.
Mit Schreiben vom 05. Februar 2008 beteiligte die Stadt Lauchhammer die LMBV mbH als Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange am Verfahren. Die LMBV mbH stimmte mit Schreiben vom 22. August 2008 der städtebaulichen Planung nicht zu (lt. Anlage 1). Grund hierfür ist einerseits das Bauen auf Kippenflächen und andererseits der noch zu erwartende Grundwasserstand.
In weiteren Gesprächen zwischen der Stadt Lauchhammer und Mitarbeitern der LMBV mbH am 13. Februar 2009 und am 28. Oktober 2009 wurde nochmals auf die Brisanz einer baulichen Nachnutzung dieser Flächen hingewiesen. Die LMBV mbH sollte ihre Stellungnahme den aktuellen Kenntnisständen und der vorhandenen Situation überarbeiten.
Mit Schreiben vom 18. Januar 2012 wurde die LMBV mbH nochmals von der Stadt Lauchhammer aufgefordert; eine Stellungnahme zum Bebauungsplan unter Berücksichtigung der aktuellen Untersuchungsergebnisse abzugeben.
Die überarbeitete Stellungnahme der LMBV mbH vom 15. August 2012 stellte die Situation im Plangebiet nicht besser dar (Anlage 2). Ein großer Bereich des Plangebietes liegt im geotechnischen Sperrbereich, d.h., dieser Bereich ist bis zu seiner Aufhebung weder zu überfahren noch zu betreten. Eine Bebauung dieser Flächen ist ausgeschlossen. Ein weiterer Teil des Gebietes sind Kippenböden, welche nur mit hohem Aufwand bebaubar sind. Hier sind besondere Sachverhalte bei einer Bebauung zu beachten.
Die oben genannten Gründe lassen es objektiv nicht zu, dass die Flächen als Industrie- und Gewerbegebiet genutzt werden können. Daher ist der Bebauungsplan mit dieser Nutzung aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Anlage 1: Stellungnahme der LMBV mbH vom 22. August 2008 Anlage 2: Stellungnahme der LMBV mbH vom 15. August 2012
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