Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen gemäß Anlage. Sachverhalt
Die in der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Sporthallen der Stadt Lauchhammer lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2008 geregelten Entgelte stehen nicht im Verhältnis zum tatsächlich anfallenden Kostenaufwand für die Unterhaltung der Sporthallen. Eine Anpassung der Entgelte ist, auch aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Lauchhammer, daher unumgänglich und erforderlich.
Des Weiteren wurden in die zu beschließende Entgeltordnung bisher nicht geregelte Entgelte für Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen aufgenommen.
Die neue Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen sichert somit ein einheitliches Verwaltungshandeln und Rechtsverbindlichkeit.
Finanzielle Auswirkungen ja
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen
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