Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/011/V  

 
 
Betreff: Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Schroedel-Siemau
Federführend:Amt III Beteiligt:Fachbereich Bildung, Sicherheit/Ordnung, Soziales und Freizeit
Bearbeiter/-in: Fechner, Jana   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
26.05.2011      ungeändert beschlossen   
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
30.05.2011 
9. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Entgeltordnung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Entgeltordnung

der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen gemäß Anlage.


Sachverhalt

 

Die in der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Sporthallen der Stadt Lauchhammer lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2008 geregelten Entgelte stehen nicht im Verhältnis zum tatsächlich anfallenden Kostenaufwand für die Unterhaltung der Sporthallen. Eine Anpassung der Entgelte ist, auch aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Lauchhammer, daher unumgänglich und erforderlich.

 

Des Weiteren wurden in die zu beschließende Entgeltordnung bisher nicht geregelte Entgelte für Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen aufgenommen.

 

Die neue Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen

Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und

Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen sichert somit ein einheitliches

Verwaltungshandeln und Rechtsverbindlichkeit.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                                                    ja

 

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2011

davon
2012

davon
2013

davon
2014

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag * (Mehrerträge siehe Haushaltssicherungskonzept

zum Haushalt 2011)

Aufwand


 

 

 

 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

 

 

 

 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

 

Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten

und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung (45 KB)