Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/042/VIII  

 
 
Betreff: Mittelfreigabe für Bauleistungen an der Freifrau-von-Löwendal-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2025 
7. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Anlage BV 2025/042/VIII T

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Mittelfreigabe von 160.000,00 € zur Deckung der Mehrkosten für Bauleistungen an der Freifrau-von-Löwendal-Straße.

 

 


Sachverhalt

 

Im Zuge der Baumaßnahme „Neubau der Trinkwasserfernleitung (TWFL) Lauchhammer

Kostebrau - Schipkau“ durch den WAL werden seitens des WAL Maßnahmen zur

Wiederherstellung der Fahrbahn (Straßenbau) durchgeführt. Durch die Stadt Lauchhammer wird die teilweise Erneuerung der Regenwasserleitung sowie die Umbindung des Regenwassers im Bereich Kunstgießerei und im Kreuzungsbereich Freifrau-von-Löwendal-Straße/Einsiedelstraße sowie die Verfüllung einer Regenwasserleitung unter dem Objekt

Freifrau-von-Löwendal-Straße 2 realisiert.

 

r die Planungsleistungen und den Bau der TWFL sowie den Straßenbau inkl. Aufbruch hat der WAL Strukturfördermittel des Landes Brandenburg beantragt. Die Förderung beträgt 90% der rderfähigen Kosten.

 

Den Eigenanteil in Höhe von 10% für die Kosten für die Öffnung und Wiederherstellung der

Straßenoberfläche auf einer Rohrgrabenbreite von 2,0 m sowie für den Bau der TWFL trägt der WAL.

 

Den Eigenanteil in Höhe von 10% für den restlichen Straßenbau trägt die Stadt. Die

Allgemeinkosten tragen WAL und Stadt prozentual auf Grundlage der Gesamtkosten der

Baumaßnahme zu ihren Anteilen. Die Planungs- und Baukosten für die Herstellung der Regenwasserleitung trägt die Stadt.

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen brachte Mehrkosten, insbesondere beim Straßenbau zu Tage. Die nachstehende Anlage verdeutlicht die Ergebnisse. Im Vergleich zur Kostenschätzung ergeben sich demnach für die Stadt Lauchhammer Mehrkosten in

he von 160.000,00 €.

 

Die Kosten sollen aus Restmitteln der Straßenunterhaltung aus dem Jahr 2024 in Höhe von

141.000,00 € und Mitteln in Höhe von 19.000 € aus dem Jahr 2026 (Haushaltsansatz 150.000,00 €) bereitgestellt werden.

 

Da die Leistungen zeitnah vergeben werden sollen, ist es notwendig, diese Tischvorlage

kurzfristig in den Sitzungslauf 12/2025 einzubringen. Die Stadt Lauchhammer bittet um Freigabe der Mittel.

 

 

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [X ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

541.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

541.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

096201

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung                                                    


 

           530.000
 



481.000,00



49.000,00



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Kostenübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV 2025/042/VIII T (599 KB)