Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/039/VIII  

 
 
Betreff: Zuschussgewährung für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für das Jahr 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2025 
6. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
01.12.2025    6. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2025    7. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.12.2025    7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage zur BV 2025/039/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums einen weiteren Zuschuss von 35.000 Euro zu zahlen.

 

Die Auszahlung des Zuschussbetrags in Höhe von 35.000,00 Euro erfolgt erst, wenn die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 Rechtskraft erlangt hat.

 

Die Auszahlung des Zuschussbetrages für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer in Höhe von 35.000,00 Euro erfolgt zum 30.03.2026.

 


Sachverhalt

 

Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt ein Antrag der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb von Infopunkt und Kunstgussmuseum vor.

 

Ohne die Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer ist die Stiftung

Kunstgussmuseum Lauchhammer nicht hinreichend finanziert, um den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrecht erhalten zu können.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schließung des Kunstgussmuseums ein

erheblicher und dramatischer Verlust für die Stadt Lauchhammer wäre.

Daher ist der Betrieb des Kunstgussmuseums finanziell zu unterstützen.

 

Dieser Zuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer von der Stadt Lauchhammer, soll geleistet werden, um die Stiftung Kunstgussmuseum in die Lage zu versetzen, ihren Geschäftsbetrieb bis zum 30.6.2026 geordnet auf den Umfang zurückführen, der vor dem Beginn des Vorhabens „ERZ und KOHLE“ vorhanden war.

 

Der Zuschuss wird unter der Bedingung an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer geleistet, dass diese bis zum 30.3.2026 ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur zukünftigen Betreibung des Kunstgussmuseums der Stadt Lauchhammer vorlegt.

 

In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro

lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.

 

Vorbehaltlich eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes für das Kunstgussmuseum Lauchhammer ist es beabsichtigt, im SVV-Sitzungslauf Juni 2026 einen weiteren Beschlussvorschlag einzubringen, der einen Zuschussbetrag für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für das 2. Halbjahr 2026 sowie die Bezuschussung für den Fortbestand des Kunstgussmuseum Lauchhammer ab 2027 beinhaltet.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

252

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

252.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

Antrag mit Finanzierungsplanung und Zuschussvarianten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2025/039/VIII (119 KB)