Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums einen weiteren Zuschuss von 35.000 Euro zu zahlen.
Die Auszahlung des Zuschussbetrags in Höhe von 35.000,00 Euro erfolgt erst, wenn die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 Rechtskraft erlangt hat.
Die Auszahlung des Zuschussbetrages für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer in Höhe von 35.000,00 Euro erfolgt zum 30.03.2026.
Sachverhalt
Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt ein Antrag der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb von Infopunkt und Kunstgussmuseum vor.
Ohne die Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer ist die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer nicht hinreichend finanziert, um den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrecht erhalten zu können. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schließung des Kunstgussmuseums ein erheblicher und dramatischer Verlust für die Stadt Lauchhammer wäre. Daher ist der Betrieb des Kunstgussmuseums finanziell zu unterstützen.
Dieser Zuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer von der Stadt Lauchhammer, soll geleistet werden, um die Stiftung Kunstgussmuseum in die Lage zu versetzen, ihren Geschäftsbetrieb bis zum 30.6.2026 geordnet auf den Umfang zurückführen, der vor dem Beginn des Vorhabens „ERZ und KOHLE“ vorhanden war.
Der Zuschuss wird unter der Bedingung an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer geleistet, dass diese bis zum 30.3.2026 ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur zukünftigen Betreibung des Kunstgussmuseums der Stadt Lauchhammer vorlegt.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.
Vorbehaltlich eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes für das Kunstgussmuseum Lauchhammer ist es beabsichtigt, im SVV-Sitzungslauf Juni 2026 einen weiteren Beschlussvorschlag einzubringen, der einen Zuschussbetrag für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für das 2. Halbjahr 2026 sowie die Bezuschussung für den Fortbestand des Kunstgussmuseum Lauchhammer ab 2027 beinhaltet.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Antrag mit Finanzierungsplanung und Zuschussvarianten
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