Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums zusätzlich zum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 61.000 Euro, den vertraglich vereinbarten flexiblen Zuschuss von 30.000,00 Euro zu gewähren.
Sachverhalt
Zwischen der Stadt Lauchhammer und der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer besteht der in der Anlage1 befindliche Vertrag. Die Stiftung hat den in der Anlage 2 beigefügten Finanzplan vorgelegt. Die Auszahlung des flexiblen Zuschusses bedarf der Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung.
Der Gesamtzuschuss in Höhe von 91.000,00 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung des vertraglich gebundenen Zuschusses für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer in Höhe von 61.000,00 Euro erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen.
Die Auszahlung des flexiblen Zuschusses in Höhe von 30.000,00 Euro erfolgt in einer Summe 2 Wochen nach Rechtskraft des Beschlusses frühestens Anfang Januar 2026.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage1: Vertrag Anlage 2: Finanzplan
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