Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/038/VIII  

 
 
Betreff: Zuschussgewährung für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für das Jahr 2026 gemäß Vertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2025 
6. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
01.12.2025    6. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2025    7. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.12.2025    7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2025/038/VIII
Anlage 2 zur BV 2025/038/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums zusätzlich zum

vertraglich gebundenen Festzuschuss von 61.000 Euro, den vertraglich vereinbarten flexiblen Zuschuss von 30.000,00 Euro zu gewähren.

 


Sachverhalt

 

Zwischen der Stadt Lauchhammer und der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer besteht der in der Anlage1 befindliche Vertrag. Die Stiftung hat den in der Anlage 2 beigefügten Finanzplan vorgelegt.

Die Auszahlung des flexiblen Zuschusses bedarf der Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Gesamtzuschuss in Höhe von 91.000,00 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.

 

Die Auszahlung des vertraglich gebundenen Zuschusses für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer in Höhe von 61.000,00 Euro erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen.

 

Die Auszahlung des flexiblen Zuschusses in Höhe von 30.000,00 Euro erfolgt

in einer Summe 2 Wochen nach Rechtskraft des Beschlusses frühestens Anfang Januar 2026.

 

In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro

lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

252

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

252.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage1: Vertrag

Anlage 2: Finanzplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2025/038/VIII (433 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2025/038/VIII (116 KB)