Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Beendigung das Ruhen des Vorhabens „ERZ und KOHLE“ und die Aufhebung der folgenden Beschlüsse:
Beschluss vom 09.06.2021, Vorlage-Nr.: 2021/022/VII „Übernahme der Eigenanteile für die Beantragung von Mitteln aus der STARK-Förderung der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer“
Beschluss vom 09.06.2021, Vorlage-Nr.: 2021/023/VII „Grundsatzbeschluss zur weiteren Verfahrensweise bzgl. der Antragstellung von Fördermitteln aus Finanzhilfen des Konjunkturstärkengesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregion – Strukturentwicklung Lausitz/Lausitzprogramm 2038“
Beschluss vom 11.10.2022, Vorlage-Nr.: 2022/042/VII „Durchführung der Investition/Realisierung des Bildungs- Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE““
Beschluss vom 11.12.2024, Vorlage-Nr.: 2024/028/VIII „Umsetzung Projekt ERZ und KOHLE/Transformation 1.535°“. Sachverhalt
Die Kämmerin der Stadt Lauchhammer hat gemäß §§ 64, 74 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg unter anderem einen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan aufzustellen.
Gemäß § 74 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist der Haushaltsplan und der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan entsprechend ausgeglichen darzustellen.
Dies wird ab dem Jahr 2027 nicht mehr gewährleistet sein.
Ausweislich dem als Anlage 1 beigefügten Ergebnis- und Finanzplan ist ab dem Haushaltsjahr 2027 von einem durchschnittlichen liquiden Defizit von rund 2,7 Mio. Euro jährlich auszugehen.
Da der Haushalt ab 2027 nicht mehr ausgeglichen dargestellt werden kann, ist ein entsprechendes Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, um die Defizite wieder abzubauen und die dauernde Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Die Haushaltssatzung ab dem Jahr 2027 wird demnach genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten und ist deshalb von der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu genehmigen.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz empfiehlt die Kämmerin der Stadt Lauchhammer den Stadtverordneten die Beendigung das Ruhen des Vorhabens „ERZ und KOHLE“, da unter anderem weitere freiwillige Aufgaben durch die Stadt Lauchhammer nicht finanzierbar sind.
Das Ruhen des Projekts soll die Förderung der bisher aufgewendeten Planungskosten durch die WRL – Wirtschaftsregion Lausitz ermöglichen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Ergebnis- u. Finanzplan 2025/2026 mit mittelfristiger Planung der Jahre bis 2028
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