Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/037/VIII  

 
 
Betreff: Beendigung des Vorhabens "ERZ und KOHLE"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2025 
6. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
01.12.2025    6. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
03.12.2025    7. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.12.2025    7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage zur BV 2025/037/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Beendigung

das Ruhen des Vorhabens „ERZ und KOHLE“ und die Aufhebung der folgenden Beschlüsse:

 

Beschluss vom 09.06.2021, Vorlage-Nr.: 2021/022/VII

„Übernahme der Eigenanteiler die Beantragung von Mitteln aus der STARK-Förderung der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer“

 

Beschluss vom 09.06.2021, Vorlage-Nr.: 2021/023/VII

Grundsatzbeschluss zur weiteren Verfahrensweise bzgl. der Antragstellung von Fördermitteln aus Finanzhilfen des Konjunkturstärkengesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregion Strukturentwicklung Lausitz/Lausitzprogramm 2038“

 

Beschluss vom 11.10.2022, Vorlage-Nr.: 2022/042/VII

Durchführung der Investition/Realisierung des Bildungs- Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE““

 

Beschluss vom 11.12.2024, Vorlage-Nr.: 2024/028/VIII

Umsetzung Projekt ERZ und KOHLE/Transformation 1.535°“. 


Sachverhalt

 

Die Kämmerin der Stadt Lauchhammer hat gemäß §§ 64, 74 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg unter anderem einen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan aufzustellen.

 

Gemäß § 74 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist der Haushaltsplan und der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan entsprechend ausgeglichen darzustellen.

 

Dies wird ab dem Jahr 2027 nicht mehr gewährleistet sein.

 

Ausweislich dem als Anlage 1 beigefügten Ergebnis- und Finanzplan ist ab dem Haushaltsjahr 2027 von einem durchschnittlichen liquiden Defizit von rund 2,7 Mio. Euro jährlich auszugehen.

 

Da der Haushalt ab 2027 nicht mehr ausgeglichen dargestellt werden kann, ist ein entsprechendes Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, um die Defizite wieder abzubauen und die dauernde Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

 

Die Haushaltssatzung ab dem Jahr 2027 wird demnach genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten und ist deshalb von der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu genehmigen.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz empfiehlt die Kämmerin der Stadt Lauchhammer den Stadtverordneten die Beendigung

das Ruhen des Vorhabens „ERZ und KOHLE“, da unter anderem weitere freiwillige Aufgaben durch die Stadt Lauchhammer nicht finanzierbar sind.

 

Das Ruhen des Projekts soll die Förderung der bisher aufgewendeten Planungskosten durch die WRL Wirtschaftsregion Lausitz ermöglichen.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

Ergebnis- u. Finanzplan 2025/2026 mit mittelfristiger Planung der Jahre bis 2028

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2025/037/VIII (738 KB)