Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Entscheidung über die Ablehnung der Anträge auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahmen lt. Anlage im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18 Beschluss:18/09/32
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2018/020/VI Entscheidung über die Ablehnung der Anträge auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahmen lt. Anlage im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Anträge der Vereine lt. Anlage 1 auf Förderung von Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer im Jahr 2019 abzulehnen.

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

21

Ja

1

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

1 befangene Stimme

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 26.09.2018 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 13.11.2018 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manja Wiedemann
Termin: 29.10.2018 Status: 13.11.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand in Vorbereitung der Dienstberatung am 05.11.2018 eintragen!

Bericht an das Gremium (Stand vom 13.11.2018):

Die entsprechenden Ablehnungsbescheide werden derzeit vorbereitet. Der Vorgang ist abgeschlossen.