Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte hier: 1. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Lauchhammer  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12 Beschluss:17/09/29
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2017/022/VI Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte
hier: Überarbeitung der Gestaltungssatzung der Stadt Lauchhammer
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das Verfahren für die Überarbeitung der seit 08.04.1998 wirksamen Gestaltungssatzung Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte einzuleiten.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

23

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 27.09.2017 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 08.11.2018 realisiert Koordinierung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 29.10.2018 Status: 08.11.2018
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand in Vorbereitung der Dienstberatung am 05.11.2018 eintragen.

Bericht an das Gremium

Stand vom 08.11.2018:

Es gibt gegenwärtig hierzu keinen anderen Sachstand.

 

Bericht an das Gremium

Stand vom 21.08.2018:

Zur Antwort vom Mai 2018 gibt es keinen anderen Sachstand.

 

Stand vom 29.05.2018:

Die Überarbeitung der Satzung wurde beauftragt. Auf Grund der geringen Fallzahlen zur Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung mit gleichzeitiger Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung genießt die Satzungsänderung derzeit nicht oberste Priorität in der weiteren Bearbeitung. Ein Verfahrensabschluss ist nach Durchlaufen aller notwendigen Verfahrensschritte vor dem förderrechtlichen Abschluss des Sanierungsverfahrens vorgesehen.