Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 im Jahr 2017 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 4.949,67 € zu fördern.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 28.08.2018: Siehe BV 2017/014/VI 1.Ä. - Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Erneuerung Eingangstüren" Vereinshalle Waldstadion Lauchhammer-Mitte für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer. Mit dem Abschluss des Fördervertrages nach der KIP-Förderrichtlinie ist in der nächsten Zeit zu rechnen, so dass dann auch der städtische Zuwendungsbescheid entsprechend der BV 2017/014/VI 1.Ä. erteilt werden kann. Der Vorgang ist abgeschlossen.
Stand vom 29.05.2018: Der Sachverhalt befindet sich in Bearbeitung. Der Förderantrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. im Rahmen der KIP-Richtlinie des Ministerum der Finanzen ist aktuell noch nicht beschieden. Zwar sind dem Verein die Mittel in Aussicht gestellt worden, ein gültiger Fördervertrag seitens des Landessportbund Brandenburg e.V. liegt dem Verein jedoch noch nicht vor. Da die städtische Zuwendung an die o.g. Förderung geknüpft ist, konnte die Maßnahme bisher nicht abschließend bearbeitet werden.
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