Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Nachnutzung des Objektes Wilhelm-Pieck-Straße 1  

 
 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 8 Beschluss:16/10/32
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2016/027/VI Nachnutzung des Objektes Wilhelm-Pieck-Straße 1
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, für das Objekt Wilhelm-Pieck-Straße 1 eine Konzeption zur Möglichkeit der Nutzung für kommunale Zwecke zu erstellen

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

23

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 12.10.2016 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 07.06.2017 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 06.06.2017 Status: 07.06.2017
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

Bericht an das Gremium

 

Stand vom 07.06.2017:

Die grundsätzliche Umsetzung hinsichtlich Instandsetzung der Gebäudestruktur und der späteren Nutzung kommunal und gewerblich bedarf einer gründlichen rechtlichen Bewertung. Diese Bewertung wurde durch den Bürgermeister in Auftrag gegeben und liegt seit Ende Mai vom Rechtsanwaltsbüro vor. Am 19.06.2017 findet dazu ein Gespräch in der Kanzlei des Auftragnehmers statt. Danach wird der weitere Verfahrensablauf zusammengefasst und in geeigneter Weise zur Vorlage für die SVV vorbereitet.

 

Stand vom 24.01.2017:

Der Bürgermeister ist gegenwärtig dabei, dass Nutzungskonzept für das Gebäude abzustimmen. Einzelne Randbedingungen bedürfen dabei noch einer endgültigen Klärung.