Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich ihrer Anlagen.
Beratungsergebnis:
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