Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden Gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wählt der Ausschuss (hier: Finanzausschuss) aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden. Da es sich um eine Einzelwahl handelt, wird nach § 40 BbgKVerf verfahren. Hierbei wird auf die Bestimmungen des § 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf hingewiesen, wonach Abweichungen von dem Grundsatz einer geheimen Wahl erfolgen können, wenn dies vor jeder Wahl einstimmig beschlossen wird.   

 
 

1. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Di, 03.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: Tagungsraum 191
Ort:

Beschluss

 

 


Beratungsergebnis:

X

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

5

Ja

0

Nein

1

Enthaltung

X

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt