Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Erhalt und Weiterführung des Lehrschwimmbeckens Lauchhammer-Ost  

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16 Beschluss:11/12/41
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2011/035/V Erhalt und Weiterführung des Lehrschwimmbeckens Lauchhammer-Ost
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Fraktion Die Linke/L-PUR
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Fechner, Jana

Beschluss incl. Änderung des Vereinsnamens im Punkt 2 und 3 sowie Umformulierung des Punkt 5

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer sprechen sich unter folgenden Maßgaben für den Erhalt und damit die Weiterführung des Lehrschwimmbeckens in der Waldschule Lauchhammer-Ost aus:

 

  1. Der Haushalt der Stadt für das Jahr 2012 darf durch die Weiterführung des Lehrschwimmbeckens (LSB) nur mit maximal 4.000,00 Euro belastet werden.
     
  2. Die durch den Betrieb des Lehrschwimmbeckens entstehenden Mehrkosten (ca. 6.000,00 Euro) sind durch den Traditionsverein Waldschule Lauchhammer-Ost e.V. zu tragen.
     
  3. Im 1. Quartal 2012 beraten die Stadtverwaltung, die Schulleitung, der Vorsitzende und die Stellvertreterin des Gesundheitsausschusses sowie der/die Vorsitzende des Traditionsvereins  Waldschule Lauchhammer-Ost e.V. über die weitere Verfahrensweise bzgl. des Lehrschwimmbeckens mit nachstehenden Themenschwerpunkten:

    a) Finanzierung des Restfehlbetrages 2012 (ca. 1.000,00 Euro)
    b) mittel- und langfristige Finanzierungsvarianten (u. a. Beteiligung der Eltern)
    c) Umfang der Nutzung des LSB für schulische Zwecke (unterrichtsbezogen)
    d) Umfang der Nutzung des LSB für schulische Zwecke (besondere Projekte für Schüler unter
       Einbeziehung des LSB)
    e) Nutzungsmöglichkeiten für Dritte und entsprechende Nutzungsentgelte
     
  4. Für den Sitzungslauf August/September 2012 der SVV wird ein Fortführungs- und Finanzierungskonzept als Beschlussvorlage eingereicht.
     
  5. Eine Nutzung des LSB durch Dritte ist mit der Stadt abzustimmen. Priorität hat die Nutzung des  Hallen-Freizeitbades.
     
  6. In die Entgeltordnung der Stadt sind die Nutzungsentgelte mit aufzunehmen. Die entsprechenden Einnahmen sind bei der Finanzierung der Zusatzkosten für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens positiv zu berücksichtigen.

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

23

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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