Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Erhalt und Weiterführung des Lehrschwimmbeckens Lauchhammer-Ost  

 
 
11. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2011/035/V Erhalt und Weiterführung des Lehrschwimmbeckens Lauchhammer-Ost
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Fraktion Die Linke/L-PUR
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Fechner, Jana

Änderungsvorschlag:

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer sprechen sich unter folgenden Maßgaben für den Erhalt und damit die Weiterführung des Lehrschwimmbeckens in der Waldschule Lauchhammer-Ost aus:

  1. Der Haushalt der Stadt darf durch eine Weiterführung des Lehrschwimmbeckens keine Belastung erfahren.
  2. Die durch den Betrieb des Lehrschwimmbeckens entstehenden Kosten sind durch den Förderverein der Waldschule zu tragen.
  3. Bis spätestens Ende September des laufenden Jahres teilt die Stadt dem Förderverein die zu kalkulierenden Kosten für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens für das Folgejahr mit.
  4. Rechtzeitig vor Beginn eines neuen Haushaltsjahres ist das Vorhandensein der finanziellen Mittel durch den Förderverein gegenüber der Stadt verbindlich nachzuweisen.
  5. Ist der Nachweis in akzeptabler Form erfolgt, erteilt die Stadt die Genehmigung zum Weiterbetrieb für das Folgejahr.
  6. r 2012 wird ausnahmsweise festgelegt, dass bis zum 15.12.2011 nur 5.000 € nachzuweisen sind. für den Betrieb im 2. Halbjahr 2012 ist der verbindliche Nachweis der zur Zeit noch fehlenden Mittel bis spätestens 31.03.2012 nachzuholen.
  7. Die Genehmigung der Nutzung des Lehrschwimmbeckens über die schulische Nutzung  hinaus obliegt der Stadtverwaltung. Das Gleiche gilt für die Kalkulation etwaiger Nutzungsgebühren.
  8. Eine Nutzung durch Dritte, die den Angeboten des Hallenfreizeitbades entgegensteht, ist abzulehnen.
  9. In die Entgeltordnung der Stadt sind die kalkulierten Nutzungsgebühren mit aufzunehmen.

 

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

5

Ja

2

Nein

1

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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