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11. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses |
TOP: |
Ö 7 |
Gremium: |
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss |
Beschlussart: |
geändert beschlossen |
Datum: |
Mo, 28.11.2011 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:30 - 18:55 |
Raum: |
Tagungsraum 191 |
Ort: |
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2011/035/V Erhalt und Weiterführung des Lehrschwimmbeckens Lauchhammer-Ost |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Einreicher: | Fraktion Die Linke/L-PUR |
Federführend: | Amt I |
Bearbeiter/-in: | Fechner, Jana |
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Änderungsvorschlag: Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer sprechen sich unter folgenden Maßgaben für den Erhalt und damit die Weiterführung des Lehrschwimmbeckens in der Waldschule Lauchhammer-Ost aus: - Der Haushalt der Stadt darf durch eine Weiterführung des Lehrschwimmbeckens keine Belastung erfahren.
- Die durch den Betrieb des Lehrschwimmbeckens entstehenden Kosten sind durch den Förderverein der Waldschule zu tragen.
- Bis spätestens Ende September des laufenden Jahres teilt die Stadt dem Förderverein die zu kalkulierenden Kosten für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens für das Folgejahr mit.
- Rechtzeitig vor Beginn eines neuen Haushaltsjahres ist das Vorhandensein der finanziellen Mittel durch den Förderverein gegenüber der Stadt verbindlich nachzuweisen.
- Ist der Nachweis in akzeptabler Form erfolgt, erteilt die Stadt die Genehmigung zum Weiterbetrieb für das Folgejahr.
- Für 2012 wird ausnahmsweise festgelegt, dass bis zum 15.12.2011 nur 5.000 € nachzuweisen sind. für den Betrieb im 2. Halbjahr 2012 ist der verbindliche Nachweis der zur Zeit noch fehlenden Mittel bis spätestens 31.03.2012 nachzuholen.
- Die Genehmigung der Nutzung des Lehrschwimmbeckens über die schulische Nutzung hinaus obliegt der Stadtverwaltung. Das Gleiche gilt für die Kalkulation etwaiger Nutzungsgebühren.
- Eine Nutzung durch Dritte, die den Angeboten des Hallenfreizeitbades entgegensteht, ist abzulehnen.
- In die Entgeltordnung der Stadt sind die kalkulierten Nutzungsgebühren mit aufzunehmen.
Beratungsergebnis: | einstimmig | x | mit Mehrheit | | zurückgezogen | 5 | Ja | 2 | Nein | 1 | Enthaltung | x | lt. Beschluss | | abweichend | | abgelehnt | Ausschließung § 22 Bbg KVerf | | Wiedervorlage | |
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