Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss inklusive der positiv entschiedenen Anträge der Fraktion Pro Lauchhammer/VSL hinsichtlich Sperrvermerk über die Position Blockheizkraftwerk und der Fraktion AfD hinsichtlich der Änderungen im § 5 Wertgrenzen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für den Doppelhaushalt 2020/2021 einschließlich ihrer Anlagen.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 07.04.2021) Gemäß dem Beschluss wurden die Wertgrenzen entsprechend geändert und ein Sperrvermerk bei der Position Blockheizkraftwerk gesetzt. |
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