Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Bericht an das Gremium (Stand vom 18.02.2021) Zur letzten Aussage von Herrn Pohlenz gibt es keinen aktuelleren Sachstand. Die Höhe der Erschließungskosten ist derzeit nicht bekannt. Sie kann erst im Ergebnis des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach § 4 BauGB mit einer sich anschließenden Erschließungsplanung seriös ermittelt werden. Um das Bauleitplanverfahren in die nächste Stufe, also ins förmliche Beteiligungsverfahren, zu führen, müsste über den Antrag des Ortsbeirates entschieden werden. Stand vom 30.03.2021 Auf Empfehlung des Bürgermeisters wurde das Rechtsanwaltsbüro Reitzig aus Berlin um die Abgabe eines Kostenangebotes zur rechtlichen Würdigung der Erschließungs-/Ausbaufrage gebeten. Die Stadtverordneten sind nach Vorliegen des Gutachtens zu informieren.
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