Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Auszug - Wahl des Stellvertreters der Vorsitzenden
(Gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wählt der Ausschuss aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden. Da es sich um eine Einzelwahl handelt, wird nach § 40 BbgKverf verfahren. Hierbei wird auf die Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf hingewiesen, wonach Abweichungen von dem Grundsatz einer geheimen Wahl erfolgen können, wenn dies vor jeder Wahl einstimmig beschlossen wird.)