Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Wahl des Stellvertreters der Vorsitzenden (Gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wählt der Ausschuss aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden. Da es sich um eine Einzelwahl handelt, wird nach § 40 BbgKverf verfahren. Hierbei wird auf die Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf hingewiesen, wonach Abweichungen von dem Grundsatz einer geheimen Wahl erfolgen können, wenn dies vor jeder Wahl einstimmig beschlossen wird.)  

 
 
1. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Datum: Mo, 09.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48
Raum: Tagungsraum 191
Ort: