Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden (Gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wählt der Ausschuss aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden. Da es sich um eine Einzelwahl handel, wird nach § 40 BbgKverf verfahren. Hierbei wird auf die Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf hingewiesen wonach Abweichungen von dem Grundsatz einer geheimen Wahl erfolgen können, wenn dies vor jeder Wahl einstimmig beschlossen wird.)  

 
 
1. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Tagungsraum 191
Ort: